RichardiBetriebsverfassungsgesetz

14. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2014, XXIV, 2444 Seiten, Leinen, € 169,–

DIETERWEISS (LINZ)

Gem § 13 Abs 1 BetrVG finden „die regelmäßigen Betriebsratswahlen ... alle vier Jahre in der Zeit von 1. März bis 31. Mai statt“. Weil dieser Rhythmus im Jahr 1994 eingeführt wurde (davor hatte seit 1972 ein Drei-Jahres-Rhythmus gegolten; Thüsing, § 13 Rz 5), stehen im Jahr 2014 wieder in ganz Deutschland Betriebsratswahlen auf dem Programm. Rechtzeitig dafür ist – nur zwei Jahre nach der vorangegangenen – die neue Auflage dieses Werks erschienen, in der neben einer Änderung im Text des BetrVG (§ 114 Abs 6 wurde durch Art 3 Abs 4 des Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20.4.2013, dBGBl I, 868 geändert) auch die Literatur und Rsp – nach der Beschreibung des Werks durch den Verlag wurden mehr als 100 neue Entscheidungen des BAG und der Landesarbeitsgerichte eingearbeitet – bis September 2013 berücksichtigt wurden.

Etwas verwunderlich erscheint auf den ersten Blick, dass diese Auflage gegenüber ihrer Vorgängerin um etwas mehr als 100 Seiten an Umfang verloren hat. Die Begründung ist allerdings bald gefunden: Das Fundstellenverzeichnis wurde gestrichen.

Für die Verwendung in der Praxis erweisen sich jedoch einige andere Details als hilfreich, die aufrechterhalten wurden: Dabei ist zunächst der vorangestellte unkommentierte Text des BetrVG zu erwähnen, der die Übersicht über die Bestimmungen erleichtert. Hinzu kommt die 40 Seiten umfassende Einleitung, in der von Richardi die geschichtliche Entwicklung und die Grundlagen des deutschen Betriebsverfassungsrechts dargelegt und – neben der Darstellung der Rechtsstellung von Belegschaft, BR und AG in der Betriebsverfassung und deren sachlichem Geltungsbereich – auch kollisionsrechtliche Fragen behandelt werden, wobei auch auf die Thematik von Territorialitätsprinzip und Ausstrahlung des Inlandsbetriebs eingegangen wird (Rz 63 ff).

Gerade bei der Durchführung der (aktuellen) Betriebsratswahlen erweist sich auch der Abdruck der drei Durchführungsverordnungen zum BetrVG am Ende des Werks als hilfreich, wobei die Wahlordnung 2001 mit Kommentierung von Thüsing abgedruckt wurde, die Wahlordnungen Post (WOP) und Seeschifffahrt (WOS) hingegen unkommentiert.

Insgesamt kann jedenfalls das zur Vorauflage Geäußerte (DRdA 2012, 444) aufrecht erhalten werden: Weiterhin kann das Werk wohl nicht nur dem Rechtsunterworfenen im deutschen Rechtsraum Hilfe und Orientierung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen bieten, sondern eignet sich auch für rechtsvergleichende Untersuchungen.