Elternurlaubsrichtlinie

Paragraf 2 Nr 4 der Rahmenvereinbarung: Höhe der Schutzentschädigung bei rechtswidriger Entlassung während ElternurlaubsEuGH 27.2.2014, Rs C-588/12Lyreco Belgium

Nach Paragraf 2 Nr 4 der Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub im Anhang der RL 96/34/EG (idF der RL 97/75/EG)253 ist es unzulässig, wenn die pauschale Schutzentschädigung einer rechtswidrig entlassenen AN nicht auf der Grundlage ihres arbeitsvertraglichen Vollzeitgehalts, sondern auf Basis ihres während des Teilzeit-Elternurlaubs gekürzten Gehalts berechnet wird.