BAGS-KollV
BAGS-KollV
§ 26 Abs 1 und 3:
Berechnung der Sonderzahlungen: Einbeziehung des ÜberstundengrundlohnsOGH 29.10.2013, 9 ObA 131/13z
Nach § 26 Abs 1 und 3 BAGS-KollV ist auch der für Überstunden geleistete Grundlohn in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sonderzahlungen mit einzubeziehen. Nach § 26 Abs 1, der auf § 26 Abs 3 verweist, haben lediglich Zuschläge wie etwa Überstundenzuschläge außer Betracht zu bleiben.