Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 8:
Zuweisung zur „Gesundheitsstraße“ der PensionsversicherungsanstaltVwGH 11.12.2013, 2013/08/0228

Die Zuweisung zur medizinischen Begutachtung iSd § 351b ASVG ist der Zuweisung an einen Arzt für Allgemeinmedizin gleichzuhalten und nicht mit Bescheid zu verfügen. Zwar wird mit der Anordnung der Untersuchung in durch Art 8 EMRK geschützte Rechte eingegriffen, sie ist aber nicht durch Zwangsmaßnahmen unmittelbar durchsetzbar. Eine Verweigerung der Untersuchung führt zum Verlust des Leistungsanspruchs, welcher mit Bescheid auszusprechen ist. Im darüber durchzuführenden Verwaltungsverfahren ist auch die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Untersuchung im konkreten Einzelfall zu überprüfen.

§ 10:
Zuweisung in Sozialökonomischen BetriebVwGH 29.1.2014, 2013/08/0265

Eine Begründungspflicht, um eine Beschäftigung auf dem „zweiten Arbeitsmarkt“ (in einem Sozialökonomischen Betrieb) zuweisen zu können, sieht das Gesetz nicht vor.257

§ 12 Abs 1 Z 2:
AbgangsentschädigungVwGH 11.12.2013, 2013/08/0167

Eine „freiwillige Abfertigung“, die ein DG im Gegenzug zur Zurückziehung einer Kündigungsanfechtungsklage gezahlt hat, ist eine Abgangsentschädigung iSd § 49 Abs 3 Z 7 ASVG. Diese Leistung führt nicht zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung gem § 11 Abs 2 ASVG. Daher liegt Arbeitslosigkeit iSd § 12 AlVG vor.

§ 21:
Winterfeiertagsvergütung als alleinige Jahresbeitragsgrundlage zulässigVwGH 11.12.2013, 2012/08/0079

Die Winterfeiertagsvergütung, die von der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse aus einem beendeten Dienstverhältnis ausbezahlt wird und weniger als die Höhe des Lohnes aus der aufrechten Beschäftigung ausmacht, ist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes heranzuziehen, da keine Ausnahmeregelung in § 21 Abs 1 AlVG vorliegt und eine planwidrige Lücke der Gesetzgebung nicht vorliegt.

§ 36 Abs 3 Abschnitt A:
Folgeprovision aus GewerbebetriebVwGH 29.1.2014, 2013/08/0270

Weisen Einkommensteuerbescheide positive Einkünfte aus Gewerbetrieb über der Geringfügigkeitsgrenze – aus ehemaliger Tätigkeit als Versicherungsmakler – aus, ist dieses Einkommen auf die Notstandshilfe anzurechnen.

§ 50:
Wohnortwechsel – MeldeverpflichtungVwGH 29.1.2014, 2012/08/0282

Ein Wohnortwechsel während des Bezuges erfordert lediglich die unverzüglich zu erstattende Anzeige an die bisher zuständige regionale Geschäftsstelle gem § 50 Abs 1 zweiter Satz AlVG. Eine neuerliche persönliche Geltendmachung eines laufenden Leistungsanspruchs bei der nunmehr zuständig gewordenen regionalen Geschäftsstelle ist hingegen nicht erforderlich.