NöstlingerArbeitnehmerInnenschutz – Handbuch

2. Auflage, Manz Verlag, Wien 2013, XXVI, 396 Seiten, gebunden, € 79,–

MICHAELRÜCK (INNSBRUCK)

Zahlreiche legistische Neuerungen (Stärkung der Prävention gegen arbeitsbedingte psychische Belastungen, Verbesserung des Schutzes überlassener Arbeitskräfte, Wirksamwerden der Nadelstich-VO uva) machten es sieben Jahre nach der Erstauflage erforderlich, eine vollständig aktualisierte und überarbeitete Neuauflage des Handbuchs zum AN-Schutzrecht zu veröffentlichen. Doch nicht nur auf Gesetzesebene hat sich in den letzten Jahren Einiges getan. So schaffte es das hier rezensierte Buch, sich zu einem Standardwerk für jedermann, der sich mit dem AN-Schutzrecht befasst (oder befassen muss), zu etablieren.290

Walter Nöstlinger und den fünf MitautorInnen – allesamt ausgewiesene ExpertInnen in speziellen Bereichen des ANSchutzes aus der Praxis – gelingt es, auf 396 Seiten (dankenswerterweise im Vergleich zur Vorauflage um 68 Seiten deutlich gekürzt) sowohl den technischen AN-Schutz (Gefahren- und Betriebsschutz) als auch den Arbeits- und Verwendungsschutz von besonderen Personengruppen (Jugendliche, werdende Mütter) in allen Einzelheiten zu explizieren. Da sich die Lektüre primär an ein nicht-juristisches Publikum richtet, wird zugunsten der Verständlichkeit und Lesbarkeit weitestgehend auf juristische Spitzfindigkeiten verzichtet. Aber auch der Jurist findet – vorwiegend in den Fußnoten – reichlich weiterführendes Material. Die praktische Nutzung des Handbuchs wird neben dem umfangreichen Stichwortverzeichnis vor allem durch die unter der Überschrift „Praxisfall“ in die jeweiligen Kapitel eingearbeiteten Kurzfälle erleichtert, die es wiederum vor allem Nicht-JuristInnen ermöglichen, die theoretischen Ausführungen auf den Praxisalltag zu übertragen.

Resümierend bleibt festzuhalten, dass das vorliegende Buch hält, was es im Vorwort verspricht, nämlich einen benutzerfreundlichen Ratgeber für Personen, die in den Betrieben für die Umsetzung der AN-Schutzbestimmungen verantwortlich sind, darzubieten. Dazu sind nicht nur AG, sondern auch BetriebsrätInnen, Abteilungs- und BaustellenleiterInnen, ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und viele andere Personen, die im betrieblichen Alltag Antworten auf Fragen suchen, wie das geltende AN-Schutzrecht zu verstehen und anzuwenden ist, zu zählen.