Gabriele HöllbacherDie Auswirkung des BAGS-Kollektivvertrages auf die Personalentlohnung in Social Profit Organisationen

pro mente edition, Linz 2013, 136 Seiten, € 19,90

IRENEHOFSTÄTTER (LINZ)

Das gegenständliche Buch, herausgegeben von pro mente OÖ, beschäftigt sich mit dem KollV für die Gesundheits- und Sozialen Dienste, welcher erstmals 2004 von den zuständigen Kollektivvertragsparteien abgeschlossen wurde. Durch die Satzung des BAGS-KV 2006 sind heute mehr als 300 Mitgliederorganisationen von der Geltung in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Behindertenarbeit, Kinder- und Jugendwohlfahrt und Arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen erfasst. In diesen Tätigkeitsfeldern sind etwa 90.000 Personen beschäftigt. Die Reichweite des BAGS-KV ist somit durchaus beachtlich.

Dennoch herrscht in einigen Social Profit Organisationen (SPOs) die Meinung, dass sich die Entlohnung der in SPOs beschäftigten AN seit Inkrafttreten des KollV verschlechtert hat. Ob dies der Realität entspricht, untersucht die Autorin anhand von sieben SPOs im Bundesland Salzburg. Vor dem Inkrafttreten des BAGS-KV wurden die MitarbeiterInnen dieser Institutionen nach dem Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948VBG) entlohnt.

Nach einer kurzen einleitenden Schilderung der Ausgangssituation und der geplanten empirischen Untersuchungen folgt ein Kapitel über theoretische Grundlagen. Neben Begriffsdefinitionen und der Entstehungsgeschichte der SPOs und des BAGS-KV wird auch auf die Entlohnung nach Landesschema bzw nach dem BAGS-KV eingegangen. Dieses Kapitel liefert hilfreiche Grundlagen für das Verständnis der folgenden Ausführungen. Bei den Begriffsdefinitionen wird ua erklärt was man unter einer SPO, der Berufsvereinigung von AG für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) oder eben ganz allgemein unter einem KollV oder der Entlohnung versteht. Die Begriffe werden dabei stark vereinfacht erklärt, sodass sie auch für den juristisch nicht vorgebildeten Leser leicht verständlich sind. Man erfährt in diesem Kapitel ua, dass SPOs größtenteils als GmbHs oder Vereine ausgestaltet sind und „sozialen Profit“ erwirtschaften. Sie dürfen dabei Gewinne erzielen, müssen diese jedoch für einen gemeinnützigen Zweck verwenden. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit sind SPOs nicht Mitglieder der Wirtschaftskammer. Daher haben sich mehrere Interessenvertretungen der AG zu einer freiwilligen AG-Vereinigung zusammengeschlossen und 1997 die Berufsvereinigung für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) gegründet, um einheitliche Regelungen für die gesamte Branche der Gesundheits- und Sozialberufe zu schaffen.

Zur Entstehungsgeschichte der SPOs und des BAGS-KV hat Gabriele Höllbacher mit VertreterInnen aus den Gesundheits- und Sozialberufen Interviews geführt, die auch im Buch abgedruckt sind. Im Rahmen dieser Interviews erfährt der Leser etwa, dass im BAGS-KV ein Mehrdienstzuschlag ausverhandelt wurde, welcher im Lichte der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten eine absolute Notwendigkeit darstellte. Verstärkt wird dies vor allem durch die Tatsache, dass im Sozial- und Gesundheitsbereich sehr viele AN teilzeitbeschäftigt sind, was einerseits mit der Art der Tätigkeit und andererseits mit dem hohen Frauenanteil in diesem Bereich zusammenhängt.

Ebenfalls erläutert werden in diesem zweiten Kapitel die Verwendungsgruppen des BAGS-KV (S 40 ff). Die Einstufung in eine bestimmte Verwendungsgruppe erfolgt dabei nach der Art der Tätigkeit und nicht anhand der Ausbildung. Die Tätigkeitsbeschreibungen und Berufsbilder erfolgten allerdings nur in demonstrativer Weise, sodass Arbeitsbereiche, die im Katalog keine Erwähnung finden, in die Verwendungsgruppe eingestuft werden, die dem Aufgabenkreis der entsprechenden Tätigkeit am nächsten kommt. Um die Gehaltsunterschiede zwischen den einzelnen Verwendungsgruppen deutlich zu machen, wurde die Gehaltstabelle mit den Mindestentgelten abgedruckt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch noch die Anrechnung von Vordienstzeiten, welche ebenfalls erklärt wird.

Da es im Gesundheits- und Sozialbereich auch einige Organisationen gibt, die eigene Kollektivverträge haben, wird, basierend auf den Grundbezügen das Einkommensniveau anhand eines diplomierten Sozialarbeiters im Alter von 35 Jahren im elften Berufsjahr vergleichend dargestellt. Angeführt werden der KollV der Diakonie Österreich, des Roten Kreuzes Salzburg, der karitativen Einrichtungen der Katholischen Kirche Österreich und des Vereins Neustart. Bei dieser vergleichenden Darstellung zeigt sich, dass lediglich die AN, die nach dem KollV von Neustart entlohnt werden, im Vergleich zum BAGS-KV besser entlohnt werden, alle anderen werden schlechter entlohnt.

Im dritten Teil des Buches erläutert die Autorin die Zielsetzung und Konzeption der Untersuchung. Im empirischen Teil geht es dabei einerseits um einen Vergleich der Entlohnung nach Landesschema mit jenem nach BAGS-KV anhand von konkreten MitarbeiterInnen, und andererseits werden GeschäftsführerInnen, PersonalistInnen und Betriebsratsmitglieder von SPOs zum Umstellungsprozess der Entlohnungsschemata befragt. Von den sieben in Salzburg untersuchten Unternehmen ist eine Organisation Mitglied der BAGS, dh dort erfolgte die Umstellung auf das Entlohnungsschema nach dem KollV bereits 2005. Bei den restlichen sechs Einrichtungen erfolgte die Umstellung aufgrund der Satzung des BAGS-KV 2006.

Höllbacher hat in der Folge zwei Forschungsfragen formuliert und aus diesen fünf interessante Hypothesen abgeleitet (S 64). Neben der Frage, wie sich die Entlohnung der MitarbeiterInnen in den ausgewählten Organisationen durch die Umstellung auf den BAGS-KV verändert hat, untersuchte sie auch, ob die Umstellung Auswirkungen auf die Mitarbeiterfluktuation, die Beratungsleistungen der Betriebsräte sowie auf die Personalsuche hat.

Im vierten Kapitel – etwa ab der Hälfte des Buches – ist man beim Kernstück angelangt: Dort werden die empirischen Ergebnisse präsentiert. Die Autorin untersucht, ob sich die zuvor aufgestellten Hypothesen durch die Forschungsergebnisse verifiziert oder falsifiziert haben. Die Hypothese 1 etwa, welche von 366der Annahme ausging, dass sich das Entgelt der MitarbeiterInnen durch die Umstellung vom Landesschema auf BAGS-KV verringert hat, hat sich weder als falsch noch als richtig herausgestellt. Jedoch ist eine Tendenz zur Gehaltsreduktion feststellbar, da von den 18 ausgewählten MitarbeiterInnen 12 bei der Entlohnung nach dem BAGS-KV weniger Gehalt beziehen als zuvor. Interessant ist jedoch das Ergebnis, dass Führungskräfte durch den BAGS-KV nun finanziell besser gestellt sind. Eindeutig falsifiziert werden konnte die Hypothese 2. Die Untersuchungen haben ergeben, dass aufgrund der Umstellung auf den BAGS-KV keine MitarbeiterInnen ihr Dienstverhältnis beendet haben. Feststellbar war nur, dass aufgrund der Verschlechterung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten keine erfahrenen und älteren MitarbeiterInnen mehr gewonnen werden können, sondern lediglich jüngeres Personal. Verifiziert hat sich hingegen die Hypothese 3, wonach sich die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen der Betriebsräte erhöht hat. Bei ihrer vierten Hypothese ging Höllbacher davon aus, dass sich die Personalsuche aufgrund der Umstellung auf den BAGS-KV erschwert hat und bei der abschließenden fünften Hypothese untersuchte sie, ob die MitarbeiterInnen mit ihrer Einkommenssituation nach dem BAGS-KV unzufrieden sind. Die Ergebnisse dieser beiden Untersuchungen möchte ich nicht vorwegnehmen, um die Neugier der potentiellen LeserInnen zu erhalten.

In ihrem abschließenden Resümee kommt Höllbacher zu dem Ergebnis, dass der BAGS-KV nicht zwingend eine Entgeltreduktion bedeuten muss, der KollV aber dennoch keine optimale Grundlage bildet.

Die Autorin hat das oben erwähnte Ziel, welches sie sich mit dem vorliegenden Buch gesetzt hat, definitiv erreicht. Die dabei untersuchten Forschungsfragen sind nicht nur interessant, sondern auch für die sehr große Zahl der in den Gesundheits- und Sozialberufen tätigen AN überaus wichtig. Etwas schade ist der Umstand, dass sich die Zahlen und Untersuchungen auf die Jahre 2011 und 2012 beziehen und somit die Aktualität des Buches in manchen Bereichen etwas leidet. Nichtsdestotrotz ist es der Autorin gelungen, das Wichtigste zum Thema kompakt in diesem Buch darzustellen und dies in sehr übersichtlicher und leicht verständlicher Weise.

Die Auswirkungen des BAGS-Kollektivvertrages auf die Personalentlohnung in Social Profit Organisationen“ von Höllbacher ist zweifellos empfehlenswert und eine wertvolle Hilfe für alle, die sich beruflich mit SPOs beschäftigen bzw in diesen tätig sind.