SchweighoferZulässigkeitsschranken befristeter Dienstverhältnisse – Am Beispiel der Mitglieder des Lehrkörpers von Fachhochschulen

Verlag Österreich, Wien 2013, XXI, 327 Seiten, broschiert, € 54,–

WALTER J.PFEIL (SALZBURG)

Befristete Arbeitsverhältnisse und deren wiederholte Aneinanderreihung haben gerade an postsekundären Bildungseinrichtungen eine lange Tradition und noch immer einen hohen Stellenwert. Die Vereinbarkeit mit allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen und insb der Befristungs-Rahmen-RL 1999/70/EG steht allerdings dabei immer in Frage. Aus der Sicht eines Arbeitsrechtlers, der seit Jahren an der Gestaltung der entsprechenden Regelungen im Bereich des 369Personalrechts der Universitäten mitwirken darf und dieses auch wissenschaftlich zu begleiten versucht, muss eine Untersuchung dieses Problemkreises mit Fokus auf den Bereich der Fachhochschulen (FHs) auf besonderes Interesse stoßen.

Allerdings wird die Arbeit den Erwartungen, die mit ihrem Titel und angesichts des Umstandes geweckt werden, dass ihr Autor als langjähriger Leiter der Abteilung Recht und Personalrecht einer FH tätig ist, nur teilweise gerecht. Die überaus umfangreiche, auf eine 2008 an der Universität Wien approbierte Dissertation zurückgehende Monografie bietet zunächst einen guten Überblick über die Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse im nationalen wie im Unionsrecht. Nach einer (bisweilen wohl zu) detaillierten Darstellung der EuGH-Judikatur zur Befristungs-RL werden völlig zutreffend die diesbezüglichen Umsetzungsdefizite im österreichischen Recht hervorgehoben. Mit Recht kritisch wird auch der „Meinungsstand“ insb der Judikatur zur Vereinbarkeit von Befristung und Kündbarkeit beleuchtet (beim Schrifttum fehlt dagegen etwa die Arbeit von S. Mayer, RdW 2008/496). Dieser Abschnitt führt aber eigentlich ebenso vom Thema weg wie die einlässliche Schilderung der deutschen Rechtslage. Das Unbehagen wird verstärkt, wenn das an sich viel näher liegende UG 2002 kaum vorkommt und auch den Besonderheiten des FH-Sektors nur wenige Seiten gewidmet sind.

Dieses Manko wird dann durch ein durchaus spannendes Schlusskapitel („Ergebnisse am Beispiel der Mitglieder des Lehrkörpers von Fachhochschulen“) zumindest teilweise kompensiert. Dort finden sich ua berechtigte Kritik an der Regelung des § 7 (ursprünglich § 5a) FHStG (die der Gesetzgeber aber leider als Vorbild für § 100 Abs 4 und 5 UG gesehen hat) sowie einige bemerkenswerte Aspekte zum (möglichen oder gar gebotenen) Verständnis der Aufgaben von Lehrenden an FHs. Auch dem abschließenden Plädoyer für ein eigenes Dienstrecht für diese Bildungs- und zunehmend auch Forschungseinrichtungen ist beizupflichten.

Insgesamt ist die Schrift solide gearbeitet und vom Bemühen um saubere Methodik geprägt, sie wirkt aber manchmal etwas langatmig und wenig fokussiert. Ihr Hauptteil ist breit angelegt, bringt aber vor allem Bekanntes zu den allgemeinen Grenzen befristeter Arbeitsverhältnisse. Deren Umlegung auf den FH-Bereich hätte jedoch ebenso eine Vertiefung verdient wie der Querbezug zum Personalrecht der Universitäten. Dass dort die drei wichtigsten einschlägigen, allesamt aus 2010 stammenden Arbeiten gar nicht oder nur mit einer pauschalen Fußnote berücksichtigt werden, dürfte bei einer Aktualisierung im Jahr 2012 nicht passieren. Wer sich also konkreter mit diesen Fragestellungen beschäftigen will, wird über die Monografie Schweighofers hinausgreifen müssen, auch wenn diese fraglos als informativ und material reich sowie von großer Sachkunde getragen zu qualifizieren ist.