Burger-Ehrnhofer/Schrittwieser/ThomasbergerMutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz

2. Auflage, Verlag des ÖGB, Wien 2013, 656 Seiten, € 59,–

DIANANIKSOVA (WIEN)

Der in Österreich umfangreichste Kommentar zum MSchG und VKG aus der ÖGB-Reihe ist nunmehr in der zweiten Auflage erschienen. Das Werk bietet dem Leser eine umfassende und profunde Darstellung des MSchG und VKG, wobei auch auf die engen Verflechtungen mit anderen Gesetzen, etwa dem KBGG oder dem ASVG, Bezug genommen wird.

Die Autorinnen, Arbeitsrechtsexpertinnen auf der WU Wien (Karin Burger-Ehrnhofer), bei der AK Steiermark (Bettina Schrittwieser) und AK Wien (Martina Thomasberger), haben die einzelnen Gesetzesbestimmungen unter Berücksichtigung aktueller Literatur und Judikatur tiefgründig aufgearbeitet. Mit dem Kommentar lässt sich hervorragend arbeiten. Die Erläuterungen der Autorinnen sind äußerst verständlich und sehr ausführlich verfasst. Positiv hervorzuheben ist, dass die Autorinnen in strittigen Fragen auch eigene Position beziehen, etwa bei der Frage, welche Rechtsfolgen ein Verstoß gegen § 15e Abs 2 MSchG nach sich zieht, wenn eine Arbeitnehmerin während der Karenz länger als 13 Wochen über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus beschäftigt wird.

In der zweiten Auflage hat das Autorinnenteam insb die Neufassung der Elternurlaubs-RL (RL 2010/18/EU) und die seit 2007 zum MSchG und VKG ergangene Rsp eingearbeitet. Auf gesetzlicher Ebene gab es seit der Erstauflage im MSchG und VKG keine grundlegenden Änderungen. Jedoch wurde übersehen, dass eine mit dem MSchG verflochtene Bestimmung, konkret § 4 Abs 5 UrlG, mit 28.3.2012 aufgrund der EuGH-E 22.4.2010, C-486/08, Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols novelliert worden ist (BGBl I 2012/19BGBl I 2012/19): Die Verjährungsfrist gem § 4 Abs 5 UrlG verlängert sich nunmehr um die Dauer der Karenz und nicht nur, wie auf S 378 kommentiert, um den Zeitraum, um den die Karenz zehn Monate übersteigt. Ein solches „Übersehen“ verwundert aber bei einem derart umfangreichen Werk nicht und schmälert den Wert des Kommentars keinesfalls.

Insgesamt haben die Autorinnen mit dem Kommentar zum MSchG und VKG ein aktuelles und an den Bedürfnissen der Praxis orientiertes Nachschlagewerk ausgearbeitet, das sowohl der Wissenschaft ans Herz zu legen als auch für PraktikerInnen zu empfehlen ist.