Arbeitszeitrichtlinie

Art 7:
Kein Erlöschen des Urlaubsanspruchs durch Tod des AN EuGH 12.6.2014, Rs C-118/13Bollacke

Art 7 der RL 2003/88/EG steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des AN endet. Eine solche Abgeltung kann nicht davon abhängen, dass der Betroffene im Vorfeld einen Antrag gestellt hat.

Vgl dazu die österreichische Rechtsordnung: § 9 Abs 5 UrlG sieht vor, dass die Ersatzleistung für offene Urlaubsansprüche den Erben gebührt, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des AN endet.

Höhe des Urlaubsentgelts eines Verkaufsberaters – Miteinbeziehung von Provisionen EuGH 22.5.2014, Rs C-539/12Lock

Art 7 Abs 1 der RL 2003/88/EG steht nationalen Bestimmungen und Praktiken entgegen, wonach das Urlaubsentgelt eines AN, der als Verkaufsberater tätig ist und ein Grundgehalt zuzüglich monatlicher Prämien nach Maßgabe des erzielten Umsatzes und der Zahl der abgeschlossenen Kaufverträge erhält, ausschließlich aus seinem Grundgehalt besteht.

Vgl dazu wiederum die österreichische Rechtslage: Nach § 6 UrlG sind bei der Berechnung des Urlaubsentgelts laufend gebührende provisionsartige Entgelte mit dem Durchschnitt der letzten zwölf Kalendermonate vor Urlaubsantritt einzubeziehen.