Gleichbehandlungsgesetz
Gleichbehandlungsgesetz
§ 3 Z 7:
Diskriminierendes Kündigungsmotiv – zukünftige Schwangerschaft OGH 27.2.2014, 8 ObA 81/13i
Liegt der maßgebliche Grund für eine Kündigung in der konkreten Annahme des AG, dass die AN bald schwanger442 werde, ist dies vom Verbot der unmittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erfasst.