IT-Kollektivvertrag

§ 13:
Sonderzahlungen für Scheinselbstständige OGH 24.3.2014, 8 ObA 30/13i

Nach stRsp können die Arbeitsvertragsparteien auch vereinbaren, dass in einem überkollektivvertraglichen laufenden Entgelt die anteiligen Sonderzahlungen enthalten sind, sofern dies für den AN im Einzelfall günstiger ist. Im Fall eines Scheinselbstständigen, der tatsächlich als AN anzusehen war, ist bei der Prüfung offener Sonderzahlungsansprüche daher grundsätzlich das gesamte bezogene „Honorareinkommen“ zum Vergleich in Anschlag zu bringen. Liegt das aus der Stundensatzvereinbarung errechnete Monatsgehalt des AN tatsächlich erheblich über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt inklusive den anteiligen Sonderzahlungen, dann hat der Scheinselbstständige keinen weiteren Sonderzahlungsanspruch.

Der OGH setzt mit dieser E die bisherige Rsp (vgl beispielsweise OGH 8 ObA 56/11k DRdA 2013, 393 [Schindler]) zur Bestimmung des Entgeltanspruchs bei Scheinselbstständigkeit fort.