Gesetz über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien

§ 48 Abs 2 Z 5:
Unverzüglichkeit der Kündigung – Entfall des Abfertigungsanspruchs OGH 27.2.2014, 8 ObA 62/13w

Für die Kündigung eines Vertragsbediensteten (VB) gilt der Unverzüglichkeitsgrundsatz. Unbegründet langes Zuwarten mit dem Ausspruch der Kündigung führt zur Verwirkung des Kündigungsrechts, sodass allfällige, zuvor verwirklichte Dienstpflichtverletzungen als Kündigungsgrund nicht mehr herangezogen werden können. Damit liegen aber auch die Voraussetzungen für den Entfall des Abfertigungsanspruchs nicht vor, weil dafür ein Verschulden des VB an der berechtigten Kündigung (Entlassung) erforderlich ist.