WiesingerKollektivverträge der Bauwirtschaft – Kurzkommentar

4. Auflage, Linde Verlag, Wien 2013, 412 Seiten, kartoniert, € 68,–

FriedrichSteiner (Salzburg)

Das Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft gilt aufgrund mehrerer Sonderregelungen landläufig als besonders kompliziert. Mit vorliegendem Kurzkommentar bringt Christoph Wiesinger in Ergänzung zu seinem Buch „Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft“ bereits in vierter Auflage Licht in den kollektivvertragsbezogenen Teil dieses Dunkels.

Den ersten Abschnitt des Werkes bildet die Kommentierung des KollV für Bauindustrie und Baugewerbe sowie der geltenden Zusatz-Kollektivverträge. Hierbei liefert der Autor eine für einen Kurzkommentar relativ detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen und bettet in diese eine kompakte Einführung in das Arbeitsrecht ein, die sowohl den Zugang zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Problemstellungen erleichtert als auch die zahlreichen Sonderregelungen näher bringt, die für AN in der Baubranche (insb im BUAG und im BSchEG) bestehen. Die anschließenden Ausführungen zum KollV für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (zur vereinfachten Orientierung auf gelbem Papier gedruckt) beschränken sich auf das Herausarbeiten der für Angestellte bestehenden Abweichungen und Besonderheiten, soweit möglich wird auf die Kommentierung zum ArbeiterInnen-KollV verwiesen. Neben den Kollektivverträgen wird zuletzt noch das mit 1.1.2014 neu geregelte Überbrückungsgeld behandelt.

Das Werk kann BenutzerInnen beinah unabhängig vom ihrem juristischen Kenntnisstand als wertvolles Nachschlagewerk dienen. Zahlreiche Beispielfälle und Tabellen ermöglichen das einfache und schnelle Erfassen der (vor allem im Bereich des Arbeitszeitrechts) teils komplizierten Regelungen. Auch Hinweise auf angrenzende Rechtsgebiete, wie dem Sozialversicherungs- oder Lohnsteuerrecht, kommen nicht zu kurz. ExpertInnen finden eine anschauliche Aufarbeitung der einschlägigen Rsp, die – wenn angezeigt – durchaus kritisch besprochen wird. Ein Anhang mit Vereinbarungsmustern und Wertetabellen komplettiert diesen Kurzkommentar, den der Rezensent all jenen, die in der Praxis mit Problemen im Zusammenhang mit den Kollektivverträgen der Bauwirtschaft befasst sind, vorbehaltlos empfehlen darf.