Gleichbehandlungsgesetz

§ 12 Abs 7:
Diskriminierung einer schwangeren AN bei Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses OGH 25.3.2014, 9 ObA 5/14x

Wurde das befristete Arbeitsverhältnis mit einer AN aus dem Grund ihrer Schwangerschaft nicht verlängert, kann die dadurch diskriminierte AN zwischen der Feststellung des unbefristeten Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses und der Geltendmachung von Schadenersatz wählen. Wird ein Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht, steht ein zusätzlicher immaterieller Schadenersatzanspruch (Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung) nicht zu. Auch von einer Gesetzeslücke kann nicht ausgegangen werden.

Erste oberstgerichtliche Rsp zur Auslegung des § 12 Abs 7 GlBG, insb zur Frage der Zuerkennung eines Schadenersatzanspruchs bei gleichzeitiger Geltendmachung der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.596