Mutterschutzgesetz

§§ 15j Abs 9 und 15r:
Berechnung der Urlaubsersatzleistung bei Mutterschaftsaustritt auf Basis Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung? OGH 25.6.2014, 9 ObA 62/14d

Ist eine AN nach der Geburt ihres ersten Kindes im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses nach § 15h MSchG beschäftigt gewesen und nimmt sie aus Anlass der Geburt ihres zweiten Kindes Karenzurlaub in Anspruch, dann wird die Teilzeitbeschäftigung gem § 15j Abs 9 MSchG vorzeitig ex lege beendet und sie steht wieder in einem Vollzeitarbeitsverhältnis (bzw ist wieder jenes Arbeitszeitausmaß maßgeblich,597 das ohne die Elternteilzeit gegolten hatte). Erklärt nun die AN während dieser Karenz ihren vorzeitigen Austritt nach § 15r MSchG, ist eine allfällige Urlaubsersatzleistung daher auf Basis der Vollzeitbeschäftigung zu berechnen.