Vertragsbedienstetengesetz

§§ 29b Abs 2 und 36:
Keine Anrechnung des Ruhestandsbezugs auf sondervertraglich vereinbartes Entgelt OGH 29.4.2014, 9 ObA 23/14v

Einer Vizedirektorin an der Pädagogischen Hochschule, deren öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis für die Dauer der Ausübung dieser Funktion beurlaubt wurde, ist das nach ihrem Sondervertrag gem § 36 VBG gebührende Entgelt entgegen der vertraglichen Vereinbarung ohne jede Bedachtnahme auf den ihr aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zustehenden Ruhegenuss auszubezahlen. Ruhestandsbezüge sind keine Versorgungsgenüsse, sondern stehen Beamten als Entgelt für bereits geleistete Dienste zu und beruhen auf keinem Zusammenhang mit dem rechtlich völlig selbstständigen privatrechtlichen Dienstverhältnis.