Mosler/Müller/Pfeil (Hrsg) Der SV-Komm, 1.-108. ErgLfg

Faszikelwerk in 3 Leinenmappen, Manz Verlag, Wien 2014, 3896 Seiten, € 398,–

FRANZMARHOLD (WIEN)

Das österreichische Sozialversicherungsrechtliche Schrifttum verzeichnet eine wichtige Bereicherung: Neben den systematischen Darstellungen zum Sozialversicherungsrecht (Tomandl, System des österreichischen Sozialversicherungsrechts), den großen Gesetzesausgaben und Lehrbuchliteratur, verfügt das österreichische Sozialversicherungsrecht nun über einen Sozialversicherungskommentar, der im Stile von Großkommentierungen das ASVG und das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) komplett abdeckt, Schwerpunkte im GSVG und im koordinierenden europäischen Sozialrecht behandelt und die Parallelbestimmungen zum ASVG in den Sondergesetzen (GSVG, BSVG, B-KUVG und NVG) ebenfalls berücksichtigt. Dieses derzeit auf drei Bände angewachsene Werk beinhaltet schon rein organisatorisch eine Herkulesaufgabe. Die Herausgeber, die Professoren Rudolf Mosler und Walter J. Pfeil und der Verfassungsrichter Rudolf Müller haben sich der Aufgabe unterzogen, die Kommentierung durch ausgewiesene WissenschafterInnen und PraktikerInnen auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts zu systematisieren, zu koordinieren und in eine einheitliche Form zu bringen. Dass in kürzester Zeit seit dem Erscheinen des Grundwerkes im Frühjahr 2013 bereits 108 Ergänzungslieferungen erschienen sind, belegt, dass es die Herausgeber sowie die KommentatorInnen verstehen, das Werk auf dem letzten Stand zu halten, was insb im Sozialversicherungsrecht eine besondere Herausforderung darstellt. Für den Benutzer und dessen Kaufentscheidung ist es aber zentral und in diesem Fall auch gewährleistet, dass das Werk beständig „gewartet“ wird. Der Kommentierung jeder Gesetzesbestimmung ist ein Hinweis auf die Parallelbestimmungen in den Sondergesetzen vorangestellt, daran schließt sich ein Literaturverzeichnis und eine Übersicht an. Diese Darstellungsweise, verbunden mit Randziffern, erleichtern die Orientierung, die Zitierung und die weiterführende Arbeit. Entscheidungshinweise finden sich im Fließtext.

Eine Buchbesprechung kann naturgemäß nicht allen 36 AutorInnen gerecht werden. Den Herausgebern ist es aber gelungen, Persönlichkeiten für die Kommentierung zu gewinnen, die sich als SpezialistInnen einzelner Teile des Sozialversicherungsrechtes profiliert haben und ihre Expertise nun in diesen Kommentar einfließen lassen. Bernhard Spiegel behandelt jene Bestimmungen, die einen internationalen Bezug des österreichischen Sozialversicherungsrechts aufweisen. Rudolf Müller ist nicht nur als Herausgeber tätig, sondern kommentiert wesentliche Bereiche des Versicherungsverhältnisses, eine Aufgabe, die er sich im Wesentlichen mit Pfeil teilt. Michaela Windisch-Graetz setzt einen Schwerpunkt im Krankenversicherungsrecht, Mosler weist sich zum wiederholten Mal als Experte im Vertragspartnerrecht aus. Wesentliche Teile des Pensionsversicherungsrechtes werden von Reinhard Resch und Barbara Födermayr bearbeitet. Dass die Beziehungen der Versicherungsträger zu den Trägern der Sozialhilfe von Pfeil bearbeitet werden, liegt ebenfalls auf der Hand. Wie stark das Sozialversicherungsrecht mit dem Öffentlichen Recht verbunden ist, belegt die Integration zahlreicher WissenschafterInnen aus dem Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, wie Benjamin Kneihs, Georg Lienbacher, Magdalena Pöschl, Nicolas Raschauer und Karl Stöger. Kneihs besorgt die Kommentierung des Verfahrensrechtes, aber nicht nur dieses. Raschauer widmet sich Teilen des Aufbaus der Verwaltung. Stöger kommentiert die Vorschriften über die Versicherungsträger und deren Zuständigkeit sowie die Bezüge zum Krankenanstaltenrecht. Pöschl analysiert die Regelung über Satzung und Krankenordnung und Lienbacher die Rechtsstellung der Verwaltungskörper des Hauptverbandes. Christoph Klein stellt das Dienstrecht der Bediensteten der Sozialversicherungsträger dar. Der für die Besprechung zur Verfügung stehende Raum kann nicht ansatzweise eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Kommentierung bieten. Nicht einmal die Darstellung des Aufgabengebietes jedes und jeder der 36 AutorInnen ist an dieser Stelle möglich. Der hier gegebene ausschnittsweise Überblick über die AutorInnenschaft wesentlicher Teile des Sozialversicherungsrechts belegt aber deutlich, dass niemand, der sich wissenschaftlich oder praktisch mit dem österreichischen Sozialversicherungsrecht beschäftigt, an diesem Kommentar vorübergehen kann. Die Wissenschaft und Praxis vom österreichischen Sozialversicherungsrecht hat mit diesem neuen Werk einen wesentlichen Schritt vorwärts getan.