BörnerDie fondsakzessorische Direktzusage einer Betriebsrente

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2015, 153 Seiten, € 69,90

MONIKADRS (WIEN)

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine Dissertation, die 2014 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena angenommen wurde. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland und dabei insb mit den offenen Fragen rund um die fondsakzessorische Direktzusage, die eine Kreation der Praxis darstellt und in dieser Arbeit einer genauen Untersuchung unterzogen wird.

Bei fondsakzessorischen Direktzusagen geht es um Zusagen, bei denen die Höhe der Verzinsung von der Entwicklung eines oder mehrerer bestimmter Kapitalmarktindizes bzw Kapitalmarktfonds abhängig gemacht wird. Der Autor legt seiner Untersuchung zugrunde, dass es sich dabei um eine Direktzusage handelt, bei der die arbeitgeberseitig gewährten Versorgungsbeiträge der Höhe nach garantiert werden, die weitere Entwicklung jedoch von der Entwicklung bestimmter Kapitalmarktprodukte wie Aktienfonds oder Staatsanleihen abhängig ist. Dem Mitarbeiter wird dabei garantiert, dass er im Versorgungsfall Leistungen beanspruchen kann, die sich aus der Summe der bis dahin bereitgestellten Beiträge ergibt; zusätzlich besteht allerdings die Chance, dass sich das Versorgungsguthaben in Abhängigkeit von der Performance des Referenzindexes positiv entwickelt und zusätzliche Renditen abwirft (siehe S 14).

Das Buch bietet nach einer Einführung in den Untersuchungsgegenstand eine kurze Zusammenfassung der Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland (in der neben der gesetzlichen Verankerung der beitragsorientierten Leistungszusage im Jahr 1999 ua auch auf die gleichzeitig eingeführte Regelung zur Entgeltumwandlung und den damit verbundenen Bedeutungszuwachs der betriebliche Altersvorsorge hingewiesen wird – ein Thema, das auch in Österreich in den letzten Jahren vermehrt diskutiert wird). Danach folgt ein informativer Überblick über die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland: insb eine Definition der betrieblichen Altersvorsorge, Ausführungen zu den Finanzierungsformen, den Formen der Zusageerteilung (Gesetz, Einzelzusage, Gesamtzusage, BV, Tarifvertrag, betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz), den Durchführungswegen (Direktzusage, Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionsfonds), der Insolvenzsicherung sowie den Zusagearten (leistungsorientiert: Festbetrags-/Festrentenzusagen oder gehaltsabhängige Zusagen [alternativ: Zusagen, die am Endgehalt oder am individuellen Durchschnittsgehalt anknüpfen oder das Renteneckwertsystem, bei dem für eine bestimmte Einkommensgröße ein Steigerungsbetrag pro Dienstjahr definiert wird und die davon abweichenden ruhegehaltsfähigen Einkommen zu dieser Größe ins Verhältnis gesetzt werden]; beitragsorientiert: reine Beitragszusagen, beitragsorientierte Leistungszusagen und Beitragszusagen mit Mindestleistung).

In den darauf folgenden Kapiteln geht es dann um die Besonderheiten der fondsakzessorischen Direktzusage: die Einordnung dieser Zusage in die Zusagearten des Gesetzes (Ergebnis des Autors: beitragsorientierte Leistungszusage), die Probleme der fondsakzessorischen Direktzusage in der rechtlichen Praxis (insb Rentenanpassung, Umfang der unverfallbaren Anwartschaft, Portabilität der fondsakzessorischen Direktzusage, Insolvenzsicherungspflicht für fondsakzessorische Direktzusagen und Treuhand: Contractual Trust Arrangements) und die fondsakzessorische Direktzusage im Versorgungsausgleich. Die Ergebnisse werden dann am Ende sehr übersichtlich und kurz zusammengefasst.67

Aus österreichischer Sicht sei angemerkt, dass es immer interessant ist zu lesen, wie in zwei benachbarten Ländern mit doch sehr ähnlichen Rechtssystemen im Detail oft sehr unterschiedliche Regelungen einer Rechtsmaterie bestehen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass es in Österreich noch nicht so lange her ist, dass eine rege Diskussion geführt wurde, ob nach dem österreichischen Betriebspensionsrecht beitragsorientierte direkte Leistungszusagen überhaupt zulässig sind. In Deutschland wurde die beitragsorientierte Leistungszusage bereits 1999 in das BetrAVG aufgenommen, nachdem sie zuvor schon in der Praxis existiert hat und auch erteilt wurde.

Diese neuen beitragsorientierten Formen der Pensionszusage – statt der früher vorherrschenden leistungsorientierten Zusagen – führen zu einer Risikoverlagerung vom AG zum AN und dienen – wie auch in Österreich – vor allem dem Zweck der besseren Kalkulierbarkeit der Pensionszusage für den AG. Im Gegenzug bieten diese neuen Varianten aber eine Chance, dass in Zukunft eine größere Zahl an AN eine betriebliche Pensionszusage erhalten.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Buch nicht nur die Besonderheiten der fondsakzessorischen Direktzusagen, sondern auch einen überaus interessanten und informativen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen Betriebspensionsrechts bietet und daher auch den österreichischen RechtsanwenderInnen auf das wärmste zu empfehlen ist.