Däubler/Bonin/DeinertAGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

4. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München 2014 LI, 570 Seiten, Leinen, € 99,–

GÜNTHERLÖSCHNIGG (GRAZ/LINZ)

In Österreich erinnert man sich bei dem Stichwort Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht wohl als erstes an die E des OGH vom 18.12.2014, 9 ObA 113/14d. Die Grundaussage dieser E besteht darin, dass AG, die im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen in Vertragsformblättern oder „Allgemeinen Arbeitsbedingungen“ gesetzwidrige Klauseln verwenden, von den in § 29 KSchG genannten Institutionen (insb Bundesarbeitskammer, ÖGB) mittels Verbandsklage nicht belangt werden können. Während sich die fehlende Geltung des I. Hauptstücks des KSchG unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, wären die Bestimmungen zur Verbandsklage teleologisch zu reduzieren.

Ob AN mit Abschluss des Arbeitsvertrages auch Verbraucher iSd § 13 BGB sind, wurde in Deutschland mit Vehemenz diskutiert. In einer Reihe von Entscheidungen sprach sich das BAG für die Verbrauchereigenschaft von AN aus (vor allem BAG 25.5.2005, NZA 2005, 1115; BAG 15.2.2007, NZA 2007, 615). Eine Verbandsklage der Verbraucherverbände ist jedoch ausgeschlossen, da das Unterlassungsklagegesetz in seinem § 15 das Arbeitsrecht ausnimmt.

Seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2001, BGBl I S 3138, ist klar, dass sich die Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im BGB auch auf das (deutsche) Arbeitsrecht erstrecken soll. Der Gesetzgeber ging interessanterweise davon aus, dass zwingende Gesetzesvorschriften und Kollektivverträge nicht mehr ausreichen, um einen angemessenen Schutz gegenüber einseitig vom AG festgesetzten Arbeitsbedingungen zu gewährleisten (Däubler/Bonin/Deinert, 5). Das Arbeitsrecht muss daher auch den allgemeinen Wertungen der §§ 305 ff BGB entsprechen.

In welcher Art und Weise es zu einer Kontrolle arbeitsvertraglicher Gestaltungen kommt, wird im vorliegenden Kommentar präzise und ausführlich und unter Einbeziehung der reichhaltigen Rsp des BAG und unter Berücksichtigung der umfangreichen Literatur dargestellt. Äußerst zielführend ist die Zweiteilung des Werkes: Im ersten Teil wird ein Kommentar zu einem Ausschnitt des BGB vorgelegt, der stets die Verbindung zum Arbeitsrecht wahrt, im zweiten Teil werden spezifische Arbeitsvertragsklauseln in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den §§ 305 ff BGB geprüft. Der bescheiden als „Anhang“ deklarierte Teil umfasst 140 Seiten und behandelt (mit Verweisen auf den allgemeinen Kommentarteil) 93 Klauseln. Sie reichen von Änderungsvorbehalten, Aktienoptionen und Beweislastklauseln über Crowdsourcing, fingierte Erklärungen und Kurzarbeitsklauseln bis zu Umzugskosten, Zielvereinbarungen und Zurückbehaltungsrechten. Damit bietet der Kommentar auch für den österreichischen Arbeitsrechtler einen idealen Behelf zum Rechtsvergleich im Vertragsklauselrecht.