Tomandl (Hrsg)
ArbVG – Arbeitsverfassungsgesetz – Kommentar

Gesamtwerk inkl 13. ErgLfg, Verlag Österreich Stand: Mai 2015, 1.712 Seiten, € 249,–

REINHARDRESCH (LINZ)

Ich habe das vorliegende Werk bereits in dieser Zeitschrift besprochen (zuletzt DRdA 2012, 372). Es bleibt auch heute beim durchwegs positiven Befund: Wer Theodor Tomandl und seine ungebrochene Tatkraft und fachliche Neugierde kennt, ist nicht überrascht, dass er mit Erfolg den von ihm herausgegebenen ArbVG-Kommentar unermüdlich vervollständigt und aktualisiert. Das Werk ist mittlerweile beinahe komplett. Besonders praktisch für die tägliche Arbeit erscheint der Umstand, dass den Abonnementen des Werkes die Möglichkeit offen steht, das Werk als pdf-File mit einem Code downzuloaden, was auch offline ein Arbeiten und Suchen im Gesamtwerk ermöglicht: Das ist ein großer Vorteil und wird zweifelsohne begünstigen, vorrangig in diesem Werk nachzulesen.

Tomandl hatte schon immer ein Auge für die Einbeziehung und damit für die aktive Förderung junger Wissenschaftler und bindet konsequenterweise auch im ArbVG-Kommentar die Generation der zuletzt habilitierten Arbeits- und Sozialrechtler als AutorInnen mit ein (Andreas Mair und Nora Melzer-Azodanloo sowie in der 13. Lfg auch Elias Felten).

Mair hat offenbar die Mammutaufgabe übernommen, die aus der Feder von Martin Binder stammenden Teile in der Zukunft zu bearbeiten, insb die extrem umfangreiche Kommentierung von § 97. Die jüngste Aktualisierung (13. Lfg 2015) umfasst die §§ 73 bis 75 und 85 bis 88 (Felten). Besonders erwähnenswert ist an dieser Stelle die Kommentierung der §§ 61 ff durch Harun Pacic im Rahmen der 12. Lfg 2014, auch deshalb, weil kurz darauf eine wesentlich umfangreichere und mE wirklich gut gelungene Kommentierung von Burger-Ehrenhofer/Drs in

Strasser/Jabornegg/Resch
, ArbVG erschienen ist: Der direkte Vergleich gerade bei diesen Paragraphen zeigt, dass das Werk von Tomandl auf eine zwar durchaus ausführliche, aber trotzdem etwas knappere Kommentierung hin konzipiert ist. Mit Pacic hat Tomandl aber einen Autor an Bord, der in der Lage ist, die wesentlichen Problemstellungen in der für ihn typischen sehr präzisen und knappen, aber doch gut verständlichen Sprache zu verarbeiten und kritisch zu analysieren.

Das ArbVG ist heute in einer außergewöhnlichen Dichte literarisch aufgearbeitet. Dieser Befund ist zweifelsohne sehr positiv und letztlich auch eine späte Ernte der sehr ersprießlichen legistischen Vorarbeiten der von Rudolf Strasser geleiteten Kodifikationskommission. Diese außergewöhnliche Dichte sollte aber die Wissenschaft zugleich ermutigen, auch weniger beachteten arbeitsrechtlichen Gesetzen das literarische Augenmerk zuzuwenden.

Es bleibt beim Befund, dass es sich beim ArbVG von Tomandl zweifelsohne um einen wichtigen Eckstein der österreichischen Arbeitsrechtswissenschaft handelt.