Geiser/MüllerArbeitsrecht in der Schweiz
3. Auflage, Stämpfli Verlag, Bern 2015, 785 Seiten, kartoniert, € 139,-
Geiser/MüllerArbeitsrecht in der Schweiz
Vorliegendes Werk stellt das Recht der Werktätigen, um eine alte Definition zu verwenden, umfassend dar. Nach der heute gängigen österreichischen Einteilung wird neben arbeitsrechtlichen Normen des individuellen und kollektiven Bereiches auch der Bereich des AN-Schutzes sowie des Sozialversicherungsrechtes behandelt. Daneben runden historische Ausführungen sowie ein Überblick über Schweizer Behörden das Gesamtbild ab. Weiters finden sich ausführliche Exkurse über das nationale IPRG und somit über die Anwendbarkeit Schweizer bzw sonstiger Rechte sowie über die Auswirkungen und Anpassungen an das Unionsrecht der EU, hier insb der Personenfreizügigkeit.
Thomas Geiser und Roland Müller, Professoren an der Universität St. Gallen und Bern, richten sich mit dieser Publikation sowohl an PraktikerInnen als auch an Studierende von Universitäten und Fachhochschulen. Der Text ist daher sehr verständlich gehalten, weiters fällt positiv auf, dass der Leser trotz der vorgegebenen Orientierung nicht auf einen wissenschaftlich fundierten Fußnotenapparat verzichten muss.
Dem österreichischen Leser eröffnet sich bereits beim Durchgehen einzelner Überschriften die doch teilweise stark abweichende Terminologie. Als Beispiel sei hier die Verdachtskündigung oder die selbstverschuldete Freistellung oder auch der Innominatvertrag erwähnt. Letzterer ist im Gegensatz zum Arbeitsvertrag zu sehen und begründet daher Abgrenzungsprobleme. So stellen die Autoren einzelne typisierte Verträge und deren Abgrenzungen zum Arbeitsvertrag systematisch unter Verwendung von grafischen Elementen dar, um die jeweiligen Unterschiede vermitteln zu können. Die Verwendung illustrativer Abbildungen zieht sich denn auch vorteilhaft durch das ganze Werk.
Insgesamt bietet vorliegender Band einen umfassenden Einblick in das Schweizer Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, der eine grundlegende Orientierung ermöglicht. Dies ist gerade in Zeiten grenz- überschreitenden Personaleinsatzes ein nicht zu überschätzender Wert des Buches. Für die umfassende Lösung von Einzelfällen wird es aber mE im Regelfall notwendig sein, noch weitere Informationsquellen heranzuziehen. Trotzdem ist das Werk uneingeschränkt zu empfehlen.