Staufer
Betriebsrat – deine Rechte

6. Auflage, Verlag des ÖGB, Wien 2015, 208 Seiten, kartoniert, € 29,90

STEPHANIEWATZINGER

Das nunmehr von Manfred Staufer – und nicht wie bisher von Werner Olscher – herausgegebene Praxishandbuch aus der Reihe „Betriebsratsarbeit kompakt“ schafft es, in bewährter Form die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die im ArbVG festgesetzten Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder in übersichtlicher Weise darzustellen. Die Neuauflage dieses Arbeitsrechts-Ratgebers beinhaltet nicht nur die aktuellen Gesetzesnovellierungen sowie aktuelle und ältere Judikate, sondern auch die bis März 2015 vorliegende weiterführende Literatur zu diesem Themenbereich. Damit werden bei vertiefenden Fragen zusätzliche Informationen gegeben.

Das gegenständliche Werk gliedert die wichtigsten Bereiche der betriebsrätlichen Arbeit thematisch auf. Während zuerst auf die verschiedenen Arten von Betriebsvereinbarungen näher eingegangen wird, folgt das Handbuch im Weiteren größtenteils dem Aufbau des ArbVG. Ausgehend von einleitenden Überlegungen und Begriffsbestimmungen werden die wesentlichen Berechtigungen und Mitwirkungsbefugnisse der Belegschaftsorgane – nach Sachkapiteln getrennt – aufgezeigt. Die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen werden hierbei vom Autor übersichtlich und prägnant dargestellt. Das Handbuch behandelt auch die organisationsrechtlichen Bestimmungen über die Wahl des BR bis hin zum Europäischen BR. Eingegangen wird auch auf die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder. Hervorzuheben sind die oftmaligen Verweise des Autors auf weiterführende Literatur und Judikatur, die den Ratgeber auch für PraktikerInnen interessant machen.

Abschließend lässt sich festhalten, dass sich das vorliegende Werk sehr gut als Praxisratgeber und Orientierungshilfe eignet. Vor allem jene, die sich einen raschen Überblick über die Rechte der Betriebsratsmitglieder verschaffen wollen, finden mit „Betriebsrat – deine Rechte“ ein gelungenes Nachschlagewerk, das sowohl bei NeueinsteigerInnen in das Arbeitsrecht als auch bei PraktikerInnen Anklang finden wird.127