Müller-Glöge/Preis/Schmidt (Hrsg)Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

17. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2017 XLVII, 2976 Seiten, Leinen, € 179,–

KONRADGRILLBERGER (SALZBURG)

Der Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht ist erstmals 1999 erschienen. Die 17. Auflage zeigt, dass der Erfolg dieses Werkes unvermindert anhält. An seinen Grundzügen brauchte nichts geändert werden. Es handelt sich um „Kurzkommentierungen“ zu den zahlreichen Gesetzen, aus denen das deutsche Arbeitsrecht besteht. Änderungen hat es im Lauf der Zeit naturgemäß im Team der AutorInnen gegeben. Manche sind – leider – ausgeschieden, andere hinzugekommen. Nach wie vor besteht die Mehrheit der KommentatorInnen422aus RichterInnen am BAG. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil es den HerausgeberInnen regelmäßig gelingt, jedes Jahr eine Neuauflage zu organisieren.

Die derzeitige Auflage bringt das Werk auf den Stand zum 1.9.2016. Große Änderungen in der Gesetzgebung waren seit der Vorauflage nicht zu berücksichtigen. Die Rsp deutscher Höchstgerichte und des EuGH kennt aber keinen Stillstand. Wer sich als österreichischer Jurist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts über den Stand der Judikatur zum europäischen oder deutschen Arbeitsrecht informieren will oder muss, ist gut beraten, den Erfurter Kommentar als erstes zu Rate zu ziehen. Vorbildlich sind diesbezüglich seit je die Kommentierungen zu den einschlägigen Artikeln des deutschen Grundgesetzes durch die Präsidentin des BAG, Schmidt. Sie hat diesen Bereich von Dieterich übernommen, der ein Vorgänger im Amt war. Art 9 GG, also das Grundrecht der allgemeinen Vereinigungsfreiheit und die Magna Charta des kollektiven Arbeitsrechts in Art 9 Abs 3 GG, hat wie schon zuvor der (ehemalige) Vorsitzende Richter am BAG, Linsenmaier, bearbeitet. Auch seine Kommentierung geht über eine gründliche Darstellung weit hinaus. Das zeigt sich etwa an der Einschätzung der Rsp des EuGH in den Fällen Viking und Laval. Wer sich zudem über das europäische Arbeitsrecht im Primärrecht der EU, einschließlich der GRC informieren will, wird durch Wißmann, ebenfalls (ehemaliger) Präsident des BAG, gründlich durch dieses Dickicht aus Normen und Judikatur geleitet. Eine Fundgrube für Fragen des Individualarbeitsrechts sind die Kommentierungen von Preis zu den §§ 305-310 BGB, die das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Gegenstand haben, das in der BRD bekanntlich auch auf allgemeine Arbeitsbedingungen Anwendung findet. Dasselbe gilt für die Bearbeitung der §§ 611-617 BGB, in denen ua der AN-Begriff auch für den österreichischen Juristen natürlich von Interesse ist. Diese Hinweise sollten als Begründung dafür genügen, warum dieses Werk in keiner gut ausgestatteten arbeitsrechtlichen Bibliothek in Österreich fehlen darf, auch wenn die Anschaffungskosten doch erheblich sind.