Binder/Burger/MairAVRAG – Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – Kommentar

3. Auflage, Manz Verlag, Wien 2016 XXII, 530 Seiten, gebunden, € 128,–

WOLFGANGKOZAK (WIEN)

Nunmehr ist die dritte Auflage des AVRAG-Kommentars von Binder erschienen, der aufgrund der Emeritierung des Autors nunmehr von den Autoren Florian Burger und Andreas Mair, beide ebenfalls an der Universität Innsbruck tätig, fortgeführt wurde.

Seit der letzten Auflage wurden vom Gesetzgeber neue Teilzeit- und Karenzierungsmöglichkeiten eingeführt, Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsbestimmungen erstmals aufgenommen, novelliert und schließlich wieder aus dem AVRAG ausgegliedert, sowie auch die Normen bezüglich der Konkurrenzklausel novelliert. Nicht zu vergessen ist, dass Transparenzgebote für Pauschalvereinbarungen und eine Lohnabrechnungspflicht in das Gesetz aufgenommen wurden.

Die neu hinzugetretenen Kommentatoren haben die Aufgabe übernommen, diese neuen Paragraphen zu kommentieren und die bereits von Binder kommentierten Passagen einer Ergänzung durch die neu hinzugekommene Judikatur und Literatur zuzuführen. Insgesamt ist es den Autoren gelungen, das einheitliche Bild des bekannten Kommentars zu wahren und dessen Vorzüge auch in der neuen Auflage beizubehalten.

So wird die jeweilige Rechtslage sehr bündig dargestellt, wobei den Autoren Anerkennung für ihre wunderbaren klaren und leicht lesbaren Formulierungen gebührt. Sucht man aber eine eingehendere Darstellung einer Diskussion oder breiteren Erörterung von Problemkreisen, ist man als LeserIn bei diesem Format nicht richtig. Bewusst fällt dies dem Rezensenten bei der Frage der internationalen Geltung von Konkurrenzklauseln auf. So führen die Autoren die Judikatur des OGH hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Vereinbarungen an, und deren Prüfung im Rahmen eines beweglichen Systems; eine Bezugnahme auf den Einfluss der AN-Freizügigkeit findet aber nicht statt, was mE hinsichtlich der Wertungsparameter in einem beweglichen Prüfungssystem nicht unerheblich wäre. Ebenso führen die Autoren eine oberstgerichtliche Judikatur hinsichtlich der Berücksichtigung Leistungen511Dritter – explizit Trinkgeld, ärztliche Sondergelder – für die Wirksamkeitsbedingung von Konkurrenzklauseln an, ohne eingehende eigene juristische Bewertung. Gerade bei freiwilligen Leistungen Dritter, bei denen der AG keinen Einfluss auf eine Leistung bzw auch die Höhe hat, wäre die angeführte Wertung der Rsp hinsichtlich eines schützenwerten Interesses von AG, die die Konkurrenzklausel eventuell auch standardmäßig in ihren vorformulierten Arbeitsverträgen verwenden, zu hinterfragen.

Andererseits behandeln die Autoren auch das Problem, wie im Rahmen einer Ausbildungskostenrückerstattungsvereinbarung mit frustrierten Kosten umzugehen ist. Dies zeigt neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Problemstellungen auch eine Praxisorientierung der Autoren, die vorliegenden Band daher auch für RechtsanwenderInnen besonders attraktiv macht. Ebenfalls ist die kritische Aufarbeitung hinsichtlich der einwöchigen Anfechtungsfristen aufgrund von §§ 8 und 9 verpönten Motiven ausgesprochenen Kündigungen wichtig. Die Autoren teilen die Meinung des Rezensenten, wenn auch mit anderer Begründung, dass die im Gesetz normierte Anfechtungsfrist zu kurz ist. Ob die einwöchige Anfechtungsfrist bis zu einer Änderung der betroffenen Normen trotzdem eingehalten werden muss, oder eine längere Anfechtungsmöglichkeit aufgrund der Rechtswidrigkeit der gesetzlichen Anordnung zu Verfügung steht, wird von den Autoren aber leider nicht behandelt. Der Rezensent zieht den Schluss daraus, dass im Falle einer Kündigungsanfechtung nach den genannten Gesetzesstellen aus Rechtsvorsicht jedenfalls in der einwöchigen Frist stattfinden sollte.

Durch den langen Zeitraum, in welchem es zu keiner Neuauflage des Kommentars kam, gingen die LSDB-G Bestimmungen des AVRAG an dieser Kommentierung quasi vorbei. Die Autoren richten deshalb ihren Blick in die Zukunft und verzichten verständlicherweise auf eine Kommentierung der alten Rechtslage.

Die abgerundete Darstellung der jeweiligen Teilzeiten bzw Karenzierungen, wie Bildungskarenz bzw -teilzeit, Familienhospiz bzw -teilzeit, ist durch die besondere Beachtung und Kommentierung der jeweiligen sozialrechtlichen Bestimmungen, wie zB die Gebührlichkeit von Weiterbildungsgeld, besonders gelungen und bietet somit in ausgesprochen serviceorientierter Weise einen Gesamtüberblick über diese Rechtsmaterie. Dass bereits die neuen Regeln der Wiedereingliederungsteilzeit erstmalig kommentiert werden, ist besonders hervorzuheben.

Wie bereits in den Vorauflagen behalten die Autoren die Balance bei der Darstellung der so vielen unterschiedlichen und oft komplexen Rechtsmaterien zwischen klarer und knapper Schilderung der Rechtslage und geäußerten Rechtsmeinungen sowie der Darstellung eigener Rechtsaufassungen in idealer Weise bei, so dass die Kommentierung auf knapp 464 Seiten gut Platz findet. Gerade der hohe Servicegedanke der Autoren und die äußerst gefällige Verarbeitung wird mE besonders bei den praktischen RechtsanwenderInnen für einen großen Zuspruch sorgen, eine Empfehlung wäre da das sprichwörtliche Eulen nach Athen tragen.