Heilegger/KleinArbeitszeitgesetz
4. Auflage, Verlag des ÖGB, Wien 2016, 760 Seiten, kartoniert, € 78,–
Heilegger/KleinArbeitszeitgesetz
2016 (Stand 2. März) ist die Neuauflage des bewährten Praxiskommentars zum AZG im ÖGB-Verlag erschienen. Dieses auf dem Kommentar zum AZG von Gerhard Weißenberg und Josef Cerny aus dem Jahr 1970 basierende Werk wurde im Jahr 2001 von Josef Cerny gemeinsam mit Christoph Klein und Bernhard Schwarz vollständig neu überarbeitet und erschien damals als neue Erstauflage. Der Kommentar wurde seit der 2. Auflage (2008) gemeinsam mit Gerda Heilegger auf dem erfolgreichen Gerüst der Erstauflage fortgeführt; in der 3. Auflage (2011) ist zunächst Josef Cerny und in der 4. Auflage (2016) Bernhard Schwarz aus dem AutorInnenteam ausgeschieden. Für die 4. Auflage sind somit nur noch Heilegger (Mitarbeiterin der Abteilung Sozialpolitik der AK Wien) und Klein (Direktor der AK Wien) verantwortlich.
Dieses Werk kann seit der 3. Auflage auch als e-Book im pdf-Format heruntergeladen werden, wodurch es sich auch unterwegs bequem offline (zB am Tablet) nutzen lässt, aber auch eine Recherche mittels Suchbegriffen, die nicht im Stichwortverzeichnis angeführt sind, ermöglicht. Darüber hinaus berechtigt der Kauf des Buches auch zur Nutzung der dazugehörigen Online-Datenbank auf der ÖGB-Webseite (Registrierung erforderlich), die eine regelmäßige Aktualisierung zwischen den Neuauflagen erlaubt. Gleichzeitig bietet sie eine Volltextsuche mit Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie zB auf die einschlägigen Gesetzestexte unter SARA online, auf die zitierten OGH-Entscheidungen im RIS und auf Beiträge in der Zeitschrift „Das Recht der Arbeit“ seit dem Jahr 2001 im pdf-Format – 1 : 1 mit dem Originalbeitrag. Es ist zu hoffen, dass in der Zukunft die äußerst praktischen Verlinkungen noch weiter ausgebaut werden (zB auch auf Entscheidungen anderer Gerichte, auf Bundesgesetzblätter oder Richtlinien etc):
Der vorliegende Kommentar folgt nicht dem sonst üblichen System der Kommentare: Die AutorInnen haben sich bereits in der 1. Auflage dafür entschieden, nicht jeden Paragraphen getrennt zu behandeln, sondern sachlich zusammengehörige Bestimmungen gemeinsam zu besprechen, so zB die Paragraphen zur Normalarbeitszeit und diverse flexible Arbeitszeitmodelle, die eine andere Verteilung der Normalarbeitszeit zulassen (§§ 3 bis 4c), die Bestimmungen zur Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft (§§ 5 und 5a), zur Überstundenarbeit (§§ 6 bis 8) und zur Nachtarbeit (§§ 12a bis 12d), aber auch die Sonderbestimmungen für bestimmte AN-Gruppen wie etwa die KraftfahrzeuglenkerInnen (§§ 13 bis 17c) sowie die Bestimmungen zur Abgeltung und Abbau von Zeitguthaben (§§ 19e und 19f). Diese Vorgehensweise hat sich gut bewährt und wurde auch in der Neuauflage übernommen: Sie erlaubt eine übersichtliche Darstellung und systematische Aufarbeitung der einschlägigen Vorschriften. Positiv hervorzuheben sind vor allem auch die praktischen Beispiele, die ganz wesentlich zum Verständnis beitragen.
Der Anhang wurde im Laufe der Zeit erheblich gekürzt, wodurch mehr Platz für die Kommentierung blieb, ohne dass sich die Seitenzahl allzu sehr erhöht hat.
Zu erwähnen sei noch, dass der Kommentar mit der 4. Auflage auf Randziffern (statt der bisherigen Erläuterungen) umgestellt wurde, was ein präziseres Verweisen und damit ein schnelleres Auffinden gesuchter Passagen ermöglicht. Es bleibt nur zu hoffen, dass – im Gegensatz zu anderen Werken – es mit den folgenden Neuauflagen zu keiner Neunummerierung kommen wird, sondern in Zukunft die Randziffern beibehalten werden, was das Nachschlagen alter Zitate in den jeweils aktuellen Neuauflagen wesentlich erleichtern würde. Anderenfalls bedeutet die Umstellung auf Randziffern eine Verschlechterung gegenüber dem alten System, da den meisten NutzerInnen nicht sämtliche Auflagen zur Verfügung stehen.
Die Neuauflage dieses bewährten Kommentars wurde notwendig, da seit der 3. Auflage aus dem Jahr 2011 einige Novellen zum Arbeitszeitrecht in Kraft getreten sind (die letzte eingearbeitete AZG-Novelle ist die durch BGBl I 2015/152). Gleichzeitig wurde auch die neue Rsp und Literatur berücksichtigt. Es ist nur zu befürchten, dass angesichts der aktuellen Diskussion zur weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit die nächste Novelle des AZG nicht lange auf sich warten lässt.
Die AutorInnen setzen sich in der Neuauflage auch mit Neuerungen auseinander, die nicht direkt im AZG geregelt sind, so zB Klein mit den Bestimmungen des AVRAG (§ 2 Abs 2 Z 9 und § 2g), wonach das Grundgehalt bzw der -lohn auch bei Pauschalentlohnungen („All-in“) extra anzuführen ist. Interessant ist ua das in der Praxis immer mehr an Bedeutung gewinnende Kapitel zur Teilzeitbeschäftigung. Heilegger stellt dort auch Überlegungen an, ob AN, die zwischen Voll- und Teilzeit wechseln, analog zur längst wieder abgeschafften Regelung zur Gleitpension oder den Bestimmungen im MSchG/VKG ein der Teilzeit bzw Vollzeit im Kalenderjahr entsprechender Anspruch auf Sonderzahlungen516zusteht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 19d Abs 5 AZG (Gleitpension) für alle Teilzeitbeschäftigten zur Anwendung kommt, bei denen keine andere, nicht diskriminierende Berücksichtigung des Wechsels von Vollzeit zu Teilzeit bei längerfristigen Entgeltleistungen vereinbart ist.
Abschließend ist festzuhalten, dass der vorliegende Kommentar das Arbeitszeitrecht umfassend, systematisch und praxisnahe aufarbeitet, wobei es den AutorInnen sehr gut gelungen ist, die wesentlichen Aspekte in leicht verständlicher Art und Weise zusammenzufassen, obwohl kaum ein anderer Bereich des Arbeitsrechts so schwer zugänglich ist wie das Arbeitszeitrecht. Dieses Werk ist daher nicht nur der Wissenschaft, sondern vor allem auch PraktikerInnen aufs Wärmste zu empfehlen.