178Kein Unfallversicherungsschutz beim Probefahren eines E-Bikes
Kein Unfallversicherungsschutz beim Probefahren eines E-Bikes
Der Kl ist im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege beschäftigt, wobei er für die Besorgung von Medizinprodukten und Medikamenten für die zu betreuenden Klienten sowie allgemeine Bürotätigkeiten zuständig ist. Die Besorgungen außer Haus erledigt der Kl stets mit dem vom DG zur Verfügung gestellten PKW. Am Unfalltag wollte er mit dem PKW zur Apotheke fahren. In der Garage traf er einen Arbeitskollegen, der nicht sein Vorgesetzter war. Dieser erzählte dem Kl, dass der DG zwei E-Bikes angeschafft habe und der Kl willigte ein, eine Probefahrt zu unternehmen, bei der er zu Sturz kam und sich schwer verletzte.
Strittig ist, ob ein Arbeitsunfall iSd § 175 ASVG vorliegt. Die Vorinstanzen hatten dies verneint, auch der OGH teilt diese Auffassung und weist die außerordentliche Revision des Kl zurück.
Der DG hat die E-Bikes für jene Beschäftigten angeschafft, die im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege tätig sind und keinen Führerschein haben. Die E-Bikes waren am Unfalltag noch nicht zur Benützung freigegeben; sie sollten erst nach einer betrieblichen Einschulung und Unterweisung sowie lediglich mit Helm verwendet werden dürfen.
Der Kl hatte weder eine Weisung noch einen dienstlichen Auftrag zur Probefahrt erhalten, noch gehörte das Probefahren zu seinen dienstvertraglichen Verpflichtungen. Eine nicht zu den dienstvertraglichen Verpflichtungen zählende Tätigkeit ist auch ohne Weisung des DG versichert, wenn der DN in vertretbarer Weise annehmen konnte, dass sie im Interesse des DG liegt und er sie nachweislich in der Intention entfaltet hat, dem Interesse des DG zu dienen. Die Tätigkeit muss einem vernünftigen Menschen objektiv noch als Ausübung der Erwerbstätigkeit erscheinen und subjektiv in dieser Intention entfaltet werden. Das Argument, der Kl hätte mit der Probefahrt den Interessen des DG gedient, versagt im vorliegenden Fall jedoch, weil der Kl zum Unfallzeitpunkt keine Informationen darüber hatte, welche Absichten der DG mit den E-Bikes verbunden hat.