DäublerGläserne Belegschaften – Das Handbuch zum Beschäftigtendatenschutz

7. Auflage, Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2017, 678 Seiten, gebunden, € 59,90

WOLFGANGGORICNIK

Das Datenschutzrecht steht seit 25.5.2018 auf einer völlig neuen Grundlage, da seit diesem Tag die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar anwendbar ist; zusätzlich müssen nationale Datenschutzrechte dort mitgelesen werden, wo die Grundverordnung sogenannte „Öffnungsklauseln“ vorgesehen hat. Vieles, was bisher selbstverständlich war oder als Petitesse abgetan wurde, muss – vor allem auch angesichts enormer Strafdrohungen, die von ihrer Dimension her mit denen des Wettbewerbsrechts vergleichbar sind – neu überdacht werden. Die Praxis ist sohin gut beraten, wenn sie rechtzeitig für eine entsprechende Anpassung an diese neuen regulatorischen Rahmenbedingungen sorgt. Vor diesem Hintergrund führt Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen im Vorwort aus, dass sein Handbuch zum Beschäftigtendatenschutz in fast allen Teilen grundlegend überarbeitet werden musste. Dabei hat Wolfgang Däubler Rsp und Literatur bis Anfang Juli 2017 berücksichtigt.

Das Werk erläutert das neue Datenschutzrecht umfassend und (wohl bewusst) in einer Weise und Sprache, die sowohl für nicht-spezialisierte JuristInnen als auch für nicht-akademische PraktikerInnen verständlich ist. Der besseren Lesbarkeit und der Nachvollziehbarkeit von ausgeführten Sachthemen über einzelne Auflagen hinweg dient das Randziffernsystem, sprich Randziffern werden auflagenübergreifend beibehalten und firmieren Neuausführungen unter mit lateinischen Kleinbuchstaben versehenen eingeschobenen Randziffern.

Inhaltlich werden alle nur denkbaren Datenverarbeitungen im Betrieb und ihre grundsätzlichen rechtlichen Schranken behandelt. Der Themenbogen spannt sich dabei von der Datenerhebung gegenüber BewerberInnen und Beschäftigten (zB durch Detektive, Videokontrollen oder sonstige technische Mittel), Big-Data-Auswertungen, Auftragsdatenverarbeitung und Drittlandbezügen über Mechanismen, um das Datenschutzrecht wirksam werden zu lassen, und die Kontrolle durch den BR (insb durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen) bis hin zum staatlichen Zugriff auf Beschäftigtendaten.

Wolfgang Däubler geht auch schon auf das neue Beschäftigtendatenschutzrecht in Deutschland ein, das sich in § 26 BDSG findet. So erfreulich das für den deutschen Leser ist, bedeutet es für den österreichischen Leser doch immer eine „Übersetzungsdenkarbeit“ in die österreichische Rechtslage (diese Nicht-Vereinheitlichung in der EU ist eben der „Preis“ der Öffnungsklauseln, gegenständlich des Art 88 DSGVO). Diese „Übersetzungsdenkarbeit“ muss natürlich auch hinsichtlich betriebsverfassungsrechtlicher Ausführungen geleistet werden. Da das Handbuch aber sehr praxisorientiert geschrieben ist, ist es auch für den österreichischen Leser, der mit Beschäftigtendatenschutz zu tun hat, von großem Nutzen.

Ein ausführliches Literatur- und Stichwortverzeichnis rundet das sehr gelungene und traditionsreiche Werk ab.

Resümierend handelt es sich bei diesem Handbuch um ein äußerst empfehlenswertes Nachschlagewerk für Jeden, der sich – auch nur in Österreich – mit Themen des Beschäftigtendatenschutzes befasst.