Hahn/Pfeiffer/Schubert (Hrsg)Arbeitszeitrecht – Der Beraterkommentar

2. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2018, 690 Seiten, gebunden, € 89,-

GERDAHEILEGGER

In der hier vorliegenden zweiten Auflage des Handkommentars zum deutschen Arbeitszeitrecht wurde Literatur und Rsp bis zum Stand Herbst 2017 eingearbeitet. Die ab 1.1.2018 geltenden Änderungen sind beim Mutterschutzgesetz bereits berücksichtigt.

Als umfassendster Teil wird auf über 300 Seiten das Arbeitszeitgesetz kommentiert, sowie – in Auszügen – das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Berufsbildungsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 das Mitbestimmungsrecht des BR hinsichtlich Arbeitszeit), die Ge-106werbeordnung (das in § 106 enthaltene Weisungsrecht des AG), das Jugendarbeitsschutzgesetz, der ladenöffnungsrechtliche Arbeitszeitschutz der Länder, das Mutterschutzgesetz, das Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) sowie das Teilzeit- und Befristungsgesetz. An Hand des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst werden auch tarifliche Arbeitszeitregelungen besprochen. Enthalten ist schließlich noch der Text der europäischen Arbeitszeit-RL in der Version 2003/88/EG und 93/104/EG.

Der Kreis der AutorInnen ist derselbe wie in der ersten Auflage und setzt sich zusammen aus AnwältInnen, RichterInnen, MitarbeiterInnen von Gewerkschaft, Landesarbeitnehmerkammer sowie dem öffentlichen Dienst. Dementsprechend zeichnet das Werk eine große Praxisnähe aus, indem beispielsweise Formulierungsvorschläge für Arbeitsvertragsbestandteile und Betriebsvereinbarungen sowie Übersichtstabellen (etwa für die landesspezifischen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten) enthalten sind.

Der Handkommentar zum Arbeitszeitrecht deckt die wesentlichen deutschen arbeitszeitrechtlichen Regelungen ab. Durch die gewissenhafte Aufarbeitung von Gesetzestext, Gesetzesmaterialien, Rsp und Lehrmeinungen genügt er vollauf rechtswissenschaftlichen Ansprüchen und bietet überdies konkrete Hilfestellungen für die Praxis. Damit wird er sowohl dem Anwender deutschen Arbeitszeitrechts wie auch dem zu einer Detailfrage an Rechtsvergleichung Interessierten von großem Nutzen sein.