Vedder/Heintschel von Heinegg (Hrsg)Europäisches Unionsrecht – EUV, AEUV, GRCh, EAGV – Handkommentar

2. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2018, 1665 Seiten, gebunden, € 148,-

SARAHBRUCKNER

Der Nomos-Handkommentar „Europäisches Unionsrecht“ umfasst das gesamte Primärrecht der Union in einem Band. EUV, AEUV und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) werden in kompakter Weise kommentiert. Die nun vorliegende zweite Auflage beinhaltet außerdem eine Kommentierung des Euratom-Vertrages (EAGV). Literatur, Rsp und Praxis wurden bis Frühjahr 2017 berücksichtigt.

Die politischen und ökonomischen Herausforderungen der vergangenen Jahre spiegeln sich im Recht der Europäischen Union wider. Themen wie die Wirtschafts- und Finanzkrise, Brexit, Flucht und Migration sowie Handelspolitik werden im vorliegenden Werk anhand der im unionsrechtlichen Kontext stehenden Rechtsfragen prägnant abgehandelt. Als Beispiel sei die Kommentierung der Gemeinsamen Handelspolitik (Art 206 und 207 AEUV) von Hummer genannt, die im Vergleich zur ersten Auflage deutlich an Umfang zugelegt hat. Dies ist den Entwicklungen in der EU-Handelspolitik der letzten Jahre geschuldet. Das EuGH-Gutachten 2/15 vom 16.5.2017 zum EU-Freihandelsabkommen mit Singapur ist in der Kommentierung bereits berücksichtigt.

Ähnlich dynamische Entwicklungen gab es in der jüngeren Vergangenheit bei den Rechten ökonomisch nicht aktiver UnionsbürgerInnen. In der Neuauflage zeichnet Lorenzmeier für die Kommentierung der Unionsbürgerschaft (Art 18 AEUV ff) verantwortlich. Wichtige EuGH-Entscheidungen (EuGH 19.9.2013, C-140/12, Brey; EuGH 11.11.2014, C-333/13, Dano; EuGH 15.9.2015, C-67/14, Alimanovic; EuGH 15.9.2015, C-299/14, Garcia-Nieto) bleiben leider unerwähnt. Die Ausführungen von Gassner zur Sozialpolitik fallen ebenfalls sehr knapp aus. Der/die LeserIn erfährt, dass Art 153 AEUV die „zentrale Kompetenznorm“ der Sozialpolitik sei, einschlägiges Sekundärrecht wird jedoch nicht angeführt. Wörter wie „Arbeitszeit“, „Leiharbeit“ oder „Betriebsrat“ sucht man im Stichwortverzeichnis vergebens.

Positiv zu erwähnen sind der übersichtliche Aufbau des Werks und die Ausführungen zur Entwicklung und zum systematischen Zusammenhang der einzelnen Artikel der Verträge. Die zahlreichen Verweise auf den nie in Kraft getretenen Verfassungsvertrag (EVV) erscheinen für einen Handkommentar überschießend. Insgesamt handelt es sich um eine kompakte Handreichung und gute Grundlage für einen ersten Einblick in das europäische Unionsrecht.