Berg/Kocher/Schumann (Hrsg)Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht – Kompaktkommentar

6. Auflage, Bund Verlag, Frankfurt am Main 2018, 1.200 Seiten, gebunden, € 98,-

WOLFGANGKOZAK

Vorliegender Kompaktkommentar erschien bis zur zweiten Auflage unter der Reihe Basiskommentare des Bund-Verlages. Dies merkt man dem Werk heute noch an. Die Formulierungen sind leicht verständlich und teilweise sehr griffig gewählt, die eingenommene Wertungsperspektive ist klar und wird vielfach erklärend erläutert. Theoretisches Basiswissen zu Streikrecht und Tarifvertragsrecht in Deutschland wird den LeserInnen informativ und in knapper, sehr gut strukturierter Form vermittelt.

Die AutorInnen verbinden in logischer Fortsetzung das Streikrecht – die Streikmöglichkeit ist ja geradezu „das Verhandlungskapital“ der organisierten AN im Rahmen der Aushandlung von Arbeitsbedingungen mit der Kommentierung des Tarifvertragsrechts sowie des AN-Entsenderechtes (für173 grenzüberschreitend tätige AN). Die notwendigen (nationalen und internationalen) Gesetzesstellen sind dem Kommentar vorangestellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf den staatlichen Mindestlohn und Lohnwucher Bezug genommen.

Bei alledem wird auch die historische Komponente nicht vernachlässigt. Man kann sich den AutorInnen nur anschließen, die in Erinnerung rufen, dass Rechte zu Streik und Abschluss von Tarifverträgen nicht gewährt wurden, sondern von der AN-Bewegung erkämpft werden mussten und mittlerweile neuen Gefährdungen ausgesetzt sind. Wichtig ist es also, die Geschichte zu kennen, um gegenwärtige und zukünftige Einschränkungsversuche wahrzunehmen und darauf reagieren zu können. In diesem Zusammenhang bezeichnen die AutorInnen Koalitionsfreiheit, Streikrecht und Tarifautonomie als „Arbeitnehmer-Grundrechte“.

Aus österreichischer Sicht ist der Kommentar eine wunderbare Möglichkeit, schnell in die kommentierten Rechtsbereiche „einzusteigen“ und das deutsche Rechtsdenken kennenzulernen. Ein umfangreicher Fußnotenapparat und ausführliche Literaturübersicht tragen zum überzeugenden Gesamteindruck des Werkes bei. Die Anführung der Websiteadressen von für das Thema bedeutenden privaten und staatlichen Organisationen runden den Serviceteil ab.

Gerade mit dem Fokus auf Basiswissen und der für gegenständliches Thema vorbildlich verständlichen Sprache ist das Werk nicht nur für den ausgebildeten Juristen, sondern für jeden Rechtsanwender in der Arbeitswelt äußerst zu empfehlen.