Wedde (Hrsg)Arbeitsrecht – Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen

6. Auflage, Bund Verlag, Frankfurt am Main 2018, 1.805 Seiten, gebunden, € 89,90

STELLAWEBER

Nach nur zwei Jahren ist nun die sechste Auflage des Kompaktkommentars Arbeitsrecht erschienen. Die Neuauflage wurde durch zahlreiche gesetzliche Neuerungen, wie die Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Entgelttransparenzgesetz und der gesetzlichen Änderungen wie in der ArbStättV zu Telearbeitsplätzen oder zu ortsveränderlichen Tätigkeiten und in dem SGB (Sozialgesetzbuch) IX notwendig.175

In alphabetischer Reihenfolge werden zahlreiche arbeitsrechtlich relevante Gesetze kapitelweise erläutert. Einige Kapitel beginnen mit einer Vorbemerkung, die grundlegende Informationen zu den jeweiligen Regelungen enthält. Vorwiegend wird jeder Paragraph einzeln kommentiert, nur vereinzelt werden mehrere Bestimmungen, gesammelt in Form von Kurzerläuterungen, abgehandelt. Bei praxisrelevanten Normierungen werden Hinweise für Betriebs- und Personalräte zur Umsetzung und zu Verweisungsbestimmungen gegeben.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit beschränkt sich der Kommentar auf die wichtigsten Regelungen des Arbeitsrechts. Hauptsächlich wird das Individualarbeitsrecht behandelt, an den betreffenden Stellen werden aber auch Hinweise auf das kollektive Arbeitsrecht gegeben. Auf ausführliche Literatur- und Judikaturangaben wird ebenso verzichtet wie auf detaillierte rechtsdogmatische Grundlagen, vielmehr werden an AN-Interessen orientierte Lösungen präsentiert.

Die Zielgruppen des Kommentars sind hauptsächlich AN und mit arbeitsrechtlichen Fragen befasste BeraterInnen. Aufgrund der optisch hervorgehobenen Praxistipps, der Hinweise auf das kollektive Arbeitsrecht und den einschlägigen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten unterstützt der Kommentar auch Betriebs- und Personalräte bei ihrer Arbeit.

Auch JuristInnen können einen ersten Überblick zu arbeitsrechtlichen Problemen gewinnen. Zu bemängeln sind lediglich Flüchtigkeitsfehler im Vorwort, die sich aber im Kommentar nicht fortsetzen. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Neuauflage des Kompaktkommentars, vor allem für PraktikerInnen, sehr empfehlenswert ist, da wesentliche und praxisnahe Informationen des deutschen Arbeitsrechts enthalten sind.