Zum 60. Geburtstag von Rudolf Mosler

ELIASFELTEN (SALZBURG/LINZ)CHRISTOPHKLEIN (WIEN/SALZBURG)

Rudolf Mosler hat im August seinen 60. Geburtstag gefeiert. Dazu wollen wir ihm ganz herzlich gratulieren und dies zum Anlass nehmen, seine Verdienste für die Arbeits- und Sozialrechtswissenschaft zu würdigen. Denn diese beiden Fachgebiete hat kaum ein anderer so geprägt wie er. Er selbst misst dem Sozialrecht im Übrigen seit jeher denselben Stellenwert wie dem Arbeitsrecht bei, und das spiegelt sich auch in seinem wissenschaftlichen Schaffen wider. Die Sozialrechtswissenschaft in Österreich ist untrennbar mit dem Namen Mosler verbunden. Gemeinsam mit Rudolf Müller und Walter J. Pfeil gibt er den wichtigsten Kommentar zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, den sogenannten „SV-Komm“, heraus. Auch in dieser Zeitschrift hat er eine Vielzahl bahnbrechender Publikationen zum Sozialversicherungs- und Vertragspartnerrecht veröffentlicht, wie zB „Die freie Arztwahl in der Krankenversicherung“ (DRdA 2015, 139), „Die sozialversicherungsrechtliche Stellung freier Dienstnehmer“ (DRdA 2005, 487) oder „Probleme bei der ‚Vergabe‘ von Kassenverträgen an Ärzte/Ärztinnen“ (DRdA 1996, 430).

Anders als vielen anderen geht es Rudolf Mosler bei seinen wissenschaftlichen Arbeiten nicht darum, ausgefeilte Detailfragen zu klären. Ihn interessiert die Funktion des Arbeitsrechts und Sozialrechts innerhalb der Gesellschaft und wie sie sich strukturell als Regelungskomplex in der Rechtsordnung widerspiegelt. Insofern überrascht es nicht, dass ein weiterer Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Forschungen das kollektive Arbeitsrecht, insb das Kollektivvertragsrecht, ist. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart auf den Ausgleich widerstreitender gesellschaftlicher Inte ressen ausgerichtet und wirkt damit so unmittelbar auf das soziale Gefüge im Staat. Dies herauszuarbeiten und die Fragilität des Systems vor Augen zu führen, ist eines seiner zentralen Anliegen. In diesem Zusammenhang sei bloß an seine Beiträge zu „Ist das ArbVG noch aktuell? – Kollektive Rechtsgestaltung“ (DRdA 2014, 511), „Entwicklungstendenzen im Kollektivvertragsrecht“ (DRdA 2012, 283) oder „Anwendung des kollektiven Arbeitsrechts auf arbeitnehmerähnlich beschäftigte Selbständige?“ (DRdA 2012, 100) erinnert.

Darüber hinaus ist Rudolf Mosler jemand, der gestalten will und der einen Beitrag dazu leisten möchte, dass sich sein Umfeld zum Besseren verändert. Darin ist die Motivation für die vielen (Ehren-)Ämter und Funktionen zu sehen, die er im 459 Laufe der Zeit übernommen hat: Er war ua Vizerektor für Lehre und bis vor kurzem Vorsitzender des Senats seiner Alma Mater, der Universität Salzburg, er ist Vorsitzender des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule Salzburg, er ist Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht und – was uns besonders freut – Schriftleiter dieser Zeitschrift. Bildung und Wissenschaft, das zeigt dieser kurze Auszug eindrucksvoll, sind die zentralen Themen, denen sich Rudolf Mosler verschrieben hat. Hier will er etwas bewegen und Potentiale fördern. Das gilt auch für „Das Recht der Arbeit“, wie die Entwicklung der Zeitschrift unter seiner wissenschaftlichen Leitung eindrucksvoll zeigt. Dafür sei ihm – auch im Namen der Herausgeberin – ganz herzlich gedankt!

Wir wünschen ihm daher auch weiterhin so viel Schaffenskraft und Energie, vor allem aber Gesundheit und Glück! Ad multos annos!