Jabornegg/Resch (Hrsg)Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG – Kommentar

42.-47., 48.-52., 53.-54., 55.-58. ErgLfg, Gesamtwerk in 3 Mappen, Manz Verlag, Wien, Stand: Juni 2020, 2.896 Seiten, € 188,-

RUDOLFMOSLER

Die letzte Besprechung von Ergänzungslieferungen des ArbVG-Kommentars vonJabornegg/Resch erfolgte in DRdA 2017, 232 f. In den mittlerweile erschienenen Lieferungen habenResch die §§ 9-17 und 103-104a,Melzer-Azodanloo die §§ 18 bis 21,Födermayr die §§ 29 bis 32,Löschnigg die §§ 40 bis 60,Naderhirn die §§ 88a und 88b, 113 und 114 sowie 123 bis 131 f,Trost die §§ 120 bis 122,Ritzberger-Moser die §§ 135 bis 170, Naderhirn/Ritzberger-Moser/Mandl die §§ 171 bis 264 kommentiert. Damit ist ein großer Teil der Kommentierung am neuesten Stand. Hier kann nicht auf die einzelnen Beiträge eingegangen werden. Die bekannten Stärken des Kommentars, zuverlässiger Überblick über Rsp und Literatur, praxisgerechte Darstellung, aber auch hohes wissenschaftliches Niveau spiegeln sich in den oben aufgezählten Kommentierungen wider. Wie bei jedem Großkommentar sind Unterschiede im Stil und in der Herangehensweise erkennbar, was natürlich auch an den kommentierten Bestimmungen liegt. Manchmal steht die Praxisorientierung im Vordergrund, manchmal eine wissenschaftliche Analyse und Auseinandersetzung mit anderen Meinungen. Diesbezüglich ist auf die besonders tiefschürfenden Ausführungen von Trost zum Kündigungs- und Entlassungsschutz für BelegschaftsvertreterInnen zu verweisen. Ein anderes Beispiel sind die umfangreichen Regelungen über die Europäische Betriebsverfassung, bei denen es vergleichsweise wenige klassisch rechtsdogmatisch zu lösende Rechtsprobleme gibt. Es ist daher sinnvoll, einen guten Überblick mit Anwendungsbeispielen und eine Orientierung für die Auslegung zu bieten, wie esNaderhirn/Ritzberger-Moser/Mandl gemacht haben.