Kreikebohm/Roßbach (Hrsg)SGB VI – Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung – Kommentar

6. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2021, XXXII, 1.590 Seiten, Leinen, € 179,-

ELISABETHHANSEMANN

Neben dem „Kommentar zum Sozialrecht“, in welchem bereits auf über 300 Seiten der 6. Teil des Sozialgesetzbuches behandelt wird, publiziert der C.H. Beck Verlag auch einen eigenen Kommentar, der sich auf knapp 1.600 Seiten alleine dem Rentenrecht und somit der (noch detaillierteren) Kommentierung des SGB VI widmet.

Der Aufbau des Kommentars ist klassisch: Nach einer ausführlichen Einleitung werden die einzelnen Paragrafen der Reihe nach abgehandelt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert die Recherche.

Berücksichtigt wurden in der Kommentierung der Gesetzgebungs-, Rechtsprechungs- und Literaturstand zum Frühjahr 2021. Dabei wurden neben den zahlreichen Gesetzesänderungen zur Covid-19-Pandemie das Gesetz Digitale Rentenübersicht und das Grundrentengesetz eingearbeitet.

Als Herausgeber treten für die 6. Auflage der langjährige Herausgeber Dr.Ralf Kreikebohm gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Rentenversicherung BundsGundula Roßbach auf. Ab der 7. Auflage soll die Alleinherausgeberschaft gänzlich anRoßbach übergeben werden.

Die neun Autor:innen sind als Mitarbeiter:innen einer deutschen Rentenversicherung (überwiegend Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, von welcher der HerausgeberKreikebohm Geschäftsführer ist) allesamt Praktiker:innen.

Aufgrund seiner einzigartigen Ausführlichkeit ist dieser Handkommentar für alle, die es in Sachen deutscher Rentenversicherung ganz genau wissen wollen, genau richtig.