WiesingerBUAG – Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG sowie Bauarbeiter-SchlechtwetterentschädigungsG – Kommentar

2. Auflage, Linde Verlag, Wien 2021, 608 Seiten, gebunden, € 108,-

MAGDALENAMISSBICHLER

Nur wenige Wirtschaftsbereiche sind von der Witterung so stark betroffen wie jener der Baubranche. Dieser Wetter- und damit auch Saisonabhängigkeit, welche naturgemäß auch wesentliche Auswirkungen auf die Beständigkeit der Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich hat, trug der Gesetzgeber durch die Normierung besonderer arbeitsrechtlicher Regelungen für die betroffenen AN Rechnung. Obwohl in der österreichischen Baubranche über 300.000 Menschen beschäftigt sind, ist die wissenschaftliche Literatur zu diesem besonderen und nicht zuletzt aufgrund seines praktischen Auslandsbezugs oftmals extrem komplexen aber praktisch sehr relevanten Rechtsgebiet eher spärlich gesät: So lag die Publikation des letzten einschlägigen (tiefergehenden) Kommentars von Martinek/Widorn bei Erscheinen der Erstauflage der vorliegenden Kommentierung im Jahr 2017 bereits knapp 30 Jahre zurück.

Christoph Wiesinger, Verfasser des nunmehr in zweiter Auflage erschienenen BUAG- und BSchEG-Kommentars, ist aufgrund seiner Tätigkeit in der WKO Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau sowie des Fachverbandes der Bauindustrie und damit als Kenner der diesen Normen zugrundeliegenden Sozialpartnerverhandlungen wie auch der betrieblichen Praxis geradezu prädestiniert, diese Lücke zu füllen. Erwartungsgemäß fundiert, aber dennoch praktikerfreundlich, präsentiert sich die nunmehr auf den Rechtsstand vom 1.1.2021 (inklusive der Änderungen durch BGBl I 2020/135BGBl I 2020/135 und der Covid-19-bezogenen Regelungen) aktualisierte Fassung des Werks, das die Materie nicht nur unter Berücksichtigung einschlägiger Judikatur und Literatur aufarbeitet, sondern durch grundsätzliche Einführungen in das Regelungssystem, aber auch unter Zuhilfenahme historischer Ausführungen und der Darstellung in Rechenbeispielen verständlich macht.

Der vorliegende Titel kann deshalb nicht nur erfahrenen PraktikerInnen, sondern auch NeueinsteigerInnen in die Materie uneingeschränkt empfohlen werden.