TomandlArbeitskräfteüberlassung – Leitfaden
4. Auflage, Manz Verlag, Wien 2021, XVI, 242 Seiten, broschiert, € 46,-
TomandlArbeitskräfteüberlassung – Leitfaden
Der Leitfaden Arbeitskräfteüberlassung liegt in seiner mittlerweile vierten Auflage vor. Änderungen der bestehenden Rechtslage, insb eine umfassende Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG), machten diese Neuauflage nach knapp fünf Jahren notwendig. Die Änderungen im Vergleich zur dritten Auflage bestehen daher vor allem in der Wiedergabe der aktuellen Rechtslage, einschließlich der Novelle BGBl I 2021/174BGBl I 2021/174, sowie in der Einarbeitung jüngerer Rsp zum Themenbereich Arbeitskräfteüberlassung.
Das Werk setzt auf seine ursprüngliche Stärke, namentlich die Abhandlung der Thematik anhand von Sachproblemen. Der Leitfaden gliedert sich daher in ein einführendes Kapitel zur Überlassung allgemein, gefolgt von einer rechtlichen Darstellung der privilegierten bzw der reglementierten Arbeitskräfteüberlassung. Ein vierter, abschließender Abschnitt, bestehend aus Verwaltungs- und Strafbestimmungen, sowie ein kurzer Überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte von Überlassungen runden den Leitfaden ab.
Dem Autor ist eine kompakte, judikaturorientierte Abhandlung gelungen, die vor allem für Praktiker:innen nützlich und sinnvoll ist. Das Werk scheut aber auch die genauere Auseinandersetzung mit komplexen Themenbereichen nicht. So findet man etwa einen genauen Abriss der Rechtslage zu § 4 Abs 2 AÜG, also zur Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung. Auch das Payroll-System, welches in der Praxis in verschiedensten Ausprägungen auftritt, wird in wenigen, deutlichen Worten in das System des AÜG eingeordnet.
Für eine allfällige Neuauflage wäre – aus Leser:innensicht – vor allem die Behandlung weiterer Problembereiche wünschenswert. Insb eine genauere Behandlung der sogenannten atypischen Arbeitskräfteüberlassung wäre wertvoll. Lang dauernde Überlassungen oder unzulässige Kettenüberlassungen (vgl kürzlich EuGH 17.3.2022, C-232/20, Daimler) sind ohne Zweifel ebenfalls „heiße Eisen“, die gut in das Konzept des Leitfadens integriert werden können.