Sonntag (Hrsg)GSVG / SVSG – Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz / Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz – Jahreskommentar

11. Auflage, Linde Verlag, Wien 2022, 1.192 Seiten, gebunden, € 147,-

STEPHANIEPRINZINGER

Der unter der Herausgeberschaft vonMartin Sonntag jährlich überarbeitete GSVG-Kommentar erschien im Februar 2022 das zweite Mal mit einer Kommentierung des Selbständigen-Sozialversicherungsgesetzes (SVSG), die von Frau Mag. Taudes, Mitarbeiterin der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), vorgenommen wurde. Das SVSG regelt die Organisation der SVS. Diese ist mit 1.1.2020 aus der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hervorgegangen. Das materielle Sozialversicherungsrecht verbleibt im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG).

Die mitwirkenden Autor:innen des Kommentars üben ihre berufliche Tätigkeit beim Oberlandesgericht Wien, beim Dachverband der Sozialversicherungsträger, bei der Österreichischen Gesundheitskasse, bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, bei der Wirtschaftskammer Wien sowie bei einem internationalen Industriekonzern aus.

Im Jahr 2021 standen ein weiteres Mal Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Pandemie im Vordergrund, so sind mehrere Regelungen bezüglich der COVID-19-Tests enthalten (BGBl I 2021/36,BGBl 2021/81, BGBl I 2021/85, BGBl 2021/114). Weitere Änderungen betreffen COVID-19-Impfungen (BGBl I 2021/99BGBl I 2021/99, BGBl I 2021/179). Enthalten sind weiters das Pensionsanpassungsgesetz 2022 (PAG 2022, BGBl I 2021/210), die Änderung betreffend den Wochengeldanspruch (BGBl I 2021/237) sowie das BGBl I 2021/238, das die Einmalzahlung für Ausgleichszulagenempfänger vorsieht.

Der Kommentar ist übersichtlich gegliedert, so findet der Leser ein Bearbeiter:innenverzeichnis, ein Inhaltsverzeichnis mit Themen und Paragrafen, Fundstellenzitate zur Textentwicklung sowie ein Verzeichnis zu den Parallelbestimmungen ASVG und GSVG/SVSG. Letzteres soll besonders hervorgehoben werden. Mithilfe dieses Verzeichnisses wird zB für den Leser einfach ersichtlich, dass die Organspende in § 120a ASVG geregelt ist, während sich die Parallelbestimmung in § 80a GSVG findet oder die Jugendlichenuntersuchung in § 132a ASVG normiert ist, während im GSVG § 88 die entsprechenden Regelungen vorsieht.

Die Autor:innen sind bemüht, aktuelle Literaturverweise in die Kommentierung aufzunehmen. Als Beispiel kann § 392a GSVG Rz 1 angeführt werden. Hier wird zunächst auf die Kommentierung von § 369 und auf einen kritischen Beitrag in DRdA-infas aus 2022 verwiesen. In formaler Sicht könnten kleinere Verbesserungen vorgenommen werden, zu § 380a GSVG wird beispielsweise angemerkt, dass die Kommentierung sprachlich nicht korrekt ist, denn es wird wie folgt ausgeführt: „trat mit 31.3.2022 außer Kraft“. Nachdem der Kommentar im Februar 2022 erschienen ist und die Bestimmung erst mit Ende des Erscheinungsjahres außer Kraft getreten ist, muss es richtigerweise heißen: „tritt mit 31.3.2022 außer Kraft“. Wie bereits in der Rezension zur achten Auflage wird bemerkt, dass die Autor:innen dieses Kommentars unterschiedlich zitieren, beispielsweise kann zu 219§ 8 Rz 7 angeführt werden, dassScheiber die Koordinierungsverordnung wie folgt zitiert: „VO (EG) Nr 883/2004“, währendSonntag diese Verordnung zB zu § 116a Rz 13 wie folgt zitiert: „VO 883/2004“.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass es sich ebenso wie beim Parallelkommentar zum ASVG um einen sehr gelungenen Praktiker:innenkommentar handelt, dessen Fortführung und Aktualisierung stets sehr zu begrüßen ist.