HillermannDie Gleichstellungsbeauftragte – Verwaltungs- und rechtswissenschaftliche Standortbestimmung

Nomos Verlag, Baden-Baden 2022, 291 Seiten, broschiert, € 84,30

MARCOSTADLBERGER

Die vorliegende Doktorarbeit verortet die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst zwischen Interessenvertretung der Belegschaft und der Dienststellenleitung beigeordneter institutionalisierter Selbstkontrolle und kommt zum Schluss, dass es sich um ein Selbstkontrollorgan „sui generis“ handle. Der Weg zu diesem Ergebnis ist eine lohnende rechtssystematische Einordnung der Bestellungsmodalitäten, Aufgaben, Funktionen, Rechte und der Organstellung der Gleichstellungsbeauftragten nach dem dt Bundesgleichstellungsgesetz und dem Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz.

Da nach den analysierten Gesetzen das Amt der Gleichstellungsbeauftragten nur weiblichen Kandidaten 220zur Verfügung steht (ähnlich den Kontaktfrauen in Österreich), wird zu Beginn diese Zugangsbeschränkung am verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgebot gem Art 3 Abs 2 Grundgesetz (GG) gemessen und eine Rechtfertigung bejaht, da überwiegend Frauen zu unterstützen seien. In weiterer Folge werden die verschiedenen Aufgaben und Rechte bestimmten Kategorien und Funktionen systematisch zugeordnet. Es folgt ein Vergleich mit der Rolle anderer Beauftragter (zB Datenschutzbeauftragter) sowie Überlegungen hinsichtlich der Weisungsfreiheit und Stellung innerhalb der Dienststelle. Insoweit ist diese Studie auch für die Rollenfindung und Reflexion in der Praxis neuer Amtsinhaberinnen verwertbar und bietet eine Anleitung für eine in Österreich bisher noch fehlende rechtssystematische Einordnung des Amtes der Gleichbehandlungsbeauftragten.

Da die geltenden EU-Richtlinien bisher keine detaillierten Vorgaben über die institutionelle Ausgestaltung der Gleichstellungsstellen beinhalten, haben sich vielfältige und unterschiedliche Modelle in den Mitgliedstaaten entwickelt. Die vorliegende Doktorarbeit ist daher nur sehr bedingt für die von der deutschen abweichenden österreichischen Rechtslage verwertbar. Sie bietet aber insb Inspiration für bestehende Regelungslücken und indirekt Denkanstöße für die Diskussion um die EU-Richtlinien zu Gleichstellungsstellen sowie die mit deren Umsetzung verbundene zukünftige Ausgestaltung der Rolle der österreichischen Gleichbehandlungsbeauftragten.