Bachner (Hrsg)BetrVG für den Betriebsrat – Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
3. Auflage, Bund Verlag, Frankfurt am Main 2022, 851 Seiten, kartoniert, € 46,-
Bachner (Hrsg)BetrVG für den Betriebsrat – Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Gerade in Zeiten, in denen sich die Arbeitnehmerschaft verstärkt mit neoliberalen Tendenzen auseinandersetzen muss, trägt der BR als AN-Vertretung in den Betrieben eine besonders hohe Verantwortung. Der BR ist in der Regel aber auch die erste Anlaufstelle für ratsuchende AN bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem AG, wobei nicht selten eine schnelle Lösung gefunden werden muss. Der BR hat zB ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, wenn der AG eine/n AN kündigen oder versetzen möchte. Zu seinen allgemeinen Aufgaben gehört es aber ua auch, darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Gerade auch für neugewählte Betriebsratsmitglieder ist es oft erforderlich, sich über das umfangreiche Betätigungsfeld des BR zügig einen detaillierteren Einblick zu verschaffen, damit die Betriebsratsarbeit reibungslos fortgesetzt werden kann.
In die dritte Auflage des Buches wurden die wesentlichen Änderungen des BetrVG infolge des am 18.6.2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes berücksichtigt. Dies betrifft nicht nur die erleichterte Gründung von Betriebsräten in kleineren Betrieben und eine Vereinfachung und Schutz von Betriebsratswahlen, sondern auch die Ausweitung der Mit221bestimmung des BR bei mobiler Arbeit bzw dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) sowie der Möglichkeit, Betriebsratssitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen durchzuführen. Wie gewohnt ist bei der Bearbeitung des Buches die aktuelle Rsp des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte eingearbeitet worden.
Der Kommentar ist in der Reihe „Auf den Punkt“ erschienen. Die Autoren und Autorinnen haben mit ihm ein umfassendes Hilfsmittel für (deutsche) Betriebsräte bei ihrer alltäglichen Arbeit als AN-Vertreter geschaffen. Das BetrVG ist die Rechtsgrundlage für die Betriebsratsarbeit. Inhaltlich wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der überwiegende Teil der Mitglieder der Betriebsräte kein juristisches Studium absolviert hat. Eine Darstellung von komplizierten rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzungen findet man daher nicht in dem Werk. Dennoch ist ein Arbeiten gerade auch bei schwierigen Gesetzesauslegungen rechtssicher möglich, da sich der Kommentar an der Rsp des Bundesarbeitsgerichtes orientiert. Erklärungen und Lösungsvorschläge werden in einer verständlichen Sprache präsentiert. Durch die fettgedruckte Hervorhebung im Text wird der Blick sofort auf die inhaltlich wesentlichen Textstellen gelenkt. Das gewährleistet in der Praxis ebenso ein schnelles und zeitsparendes Arbeiten wie das übersichtliche Inhalts- oder das umfangreiche Stichwortverzeichnis.
Der Kommentar kann auch für hiesige Rechtsanwender und Rechtsanwenderinnen ein wertvolles Arbeitsmittel darstellen. Da immer mehr AN von der europäischen AN-Freizügigkeit Gebrauch machen, besteht gerade auf dem Gebiet des Arbeitsrechts eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Lösung von Rechtsfällen eine Kenntnis über die Rechtsordnung der europäischen Nachbarstaaten erforderlich macht. Seit Anfang 2020 sind auch die einzelnen Staaten der europäischen Gemeinschaft aufgrund der Covid-Pandemie mit vergleichbaren Problemen im Arbeitsleben konfrontiert, bei dessen Lösung die betriebliche Interessenvertretung der AN eine wertvolle Stütze sein kann, wenn die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden. Ein Blick über die nationalen Grenzen kann diesbezüglich nur sinnvoll sein.