WeddeBeschäftigtendatenschutz – Basiskommentar zu EU-DSGVO und BDSG

Bund-Verlag, Frankfurt 2022, XIV, 678 Seiten, kartoniert, € 54,-

WOLFGANGGORICNIK

Zum Beschäftigtendatenschutz macht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) nur allgemeine Vorgaben. Mit der Öffnungsklausel in Art 88 DSGVO überlässt sie die Regelungsbefugnis den Mitgliedstaaten. Die deutsche Bundesregierung hat – im Gegensatz zu Österreich – von dieser Möglichkeit im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch gemacht. Spezielle Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz und damit für alle Beschäftigungsverhältnisse finden sich dort in § 26 BDSG, allerdings nur in sehr allgemeiner Form. Damit ist auch in der BRD von einer Regelungsknappheit auszugehen, die ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit bewirkt, welche Verarbeitungen von Beschäftigtendaten erlaubt bzw welche eindeutig unzulässig sind.

Angesichts der Tatsache, dass die fortschreitende, immer feingranularere Digitalisierung aller Produktions- und Verwaltungsbereiche Belegschaften zunehmend gläsern macht (Wedde spricht diesbezüglich im Vorwort sogar von einer „im dreidimensionalen Format vollständigen Transparenz“), ist diese legistische Rechtsunsicherheit ein rechtspolitisch zunehmend untragbarer Zustand.

Wedde unternimmt mit seinem Basiskommentar deshalb ausdrücklich den Versuch, insb AG und Beschäftigten bei der Beantwortung diesbezüglich offener Fragen zu helfen. Zusätzlich finden sich für Betriebsräte zahlreiche Hinweise, auf welche Beteiligungsrechte sie zurückgreifen können, um die Rechte der Beschäftigten, insb deren Persönlichkeitsschutz, sicherzustellen.

Ein ausführliches Stichwortverzeichnis rundet das Werk ab.

Für den österreichischen, mit Beschäftigtendatenschutz befassten Juristen ist dieser auf die deutsche Rechtslage abzielende Basiskommentar deshalb nur bedingt geeignet. Auch für den österreichischen Juristen hilfreich ist aber die Anführung einschlägiger (unterinstanzlicher) Gerichtsentscheidungen, beispielsweise zu Schadenersatzansprüchen von AN gegen ihren datenschutzwidrig handelnden AG.