Schüren/Hamann (Hrsg)Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
6. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2022, XXV, 1.135 Seiten, Leinen, € 129,-
Schüren/Hamann (Hrsg)Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Vorliegendes Buch ist in sechster Auflage erschienen, ein umfangreicher Kommentar zum deutschen Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG). Das Werk besteht nach Auskunft eines der Herausgeber im Vorwort daher schon seit längerer Zeit, genau seit über 28 Jahren. Das sieht man auch daran, dass den AutorInnen die Historie der Arbeitskräfteüberlassung überhaupt und die Genese der einzelnen Normen des aktuellen AÜG sehr am Herzen liegt und intensiv dargestellt wird. In diesem Punkt liegt auch für den/die LeserIn mit österreichischem Rechtshintergrund der Mehrwert des Bandes.
Die Struktur ist jene eines erweiterten Kommentars, der im ersten Teil den Gesetzestext enthält. Im zweiten Teil, der von den Herausgebern als Einleitung betitelt wurde, wird ein Überblick über die Entwicklung und die aktuelle rechtliche Regelung bis hin zu einer Kurzdarstellung der Haftung bei Überlassungen sowie grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung vorgenommen, der auch sozialrechtliche Fragen in Zusammenhang mit Arbeitskräfteüberlassung miteinbezieht. Der Fokus der AutorInnen liegt dabei nicht nur bei der nach dem Gesetz „legalen“ Arbeitskräfteüberlassung, sondern auch auf Umgehungskonstruktionen, systematischen Rechtsbruch etc, im Kommentar „illegale“ Arbeitskräfteüberlassung genannt. Die Einbeziehung der wirtschaftlichen Realität ist bemerkenswert und ebenfalls ein Pluspunkt des Kommentars.
Der dritte Teil stellt dann einen klassischen Gesetzeskommentar dar, der sehr klar strukturiert die einzelnen Normen bespricht. Hier wird je nach Notwendigkeit auf die Entwicklung der Norm, Mitwirkungspflichten, verwaltungsrechtliche Verfahrensbestimmungen bzw dem arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz, Beweislasten etc eingegangen und so eine umfassende Einordnung der Norm auch für die (deutsche) Praxis ermöglicht.
Im vierten Teil befinden sich als Anhang weitere wichtige Texte, wie jener der Arbeitskräfteüberlassungs-RL der Union 2008/104/EG oder Weisungen im Zusammenhang mit dem deutschen AÜG. Auf ein Stichwortverzeichnis wurde aufgrund des ohnehin beträchtlichen Umfangs des Kommentars verzichtet und „nur“ ein gerafftes Sachverzeichnis beigefügt.
Der Kommentar ist für jene Personen, die sich mit dem deutschen AÜG beschäftigen müssen, jedenfalls sehr zu empfehlen. Dies wird in Österreich sowohl in der Wissenschaft aber auch in der Praxis wohl nur einen kleinen Personenkreis betreffen.