Kezer/Adametz/Lurf/GamaufSocial Media Recht – Praxishandbuch

Manz Verlag, Wien 2022, XXVI, 186 Seiten, broschiert, € 42,-

JOHANNA HeleneNADERHIRN

Das anzuzeigende Buch wurde von einer Rechtsanwältin und drei Rechtsanwälten verfasst, die auf umfangreiche praktische Erfahrungen zurückgreifen können. Im Vorwort weisen die AutorInnen zu Recht darauf hin, dass Social Media, deren Charakteristik die Vernetzung der UserInnen und der Austausch von medialen Inhalten ist, fester Bestandteil unseres Alltags geworden ist. Von ausschlaggebender Bedeutung für die gesamte Thematik ist die Feststellung, dass Social Media – anders als manche NutzerInnen meinen – kein rechtsfreier Raum sein darf und es auch tatsächlich nicht ist. Ausweislich der Angaben im Vorwort soll das vorliegende Werk diesen Umstand verdeutlichen. Es möchte einen kompakten Überblick über die wesentlichen rechtlichen Fragen iZm dem Gebrauch von Social Media bieten und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass manch unbedachtes Agieren auf solchen Plattformen weitreichende Konsequenzen haben kann. Diesen Zielsetzungen wird das Werk hervorragend gerecht.

Zum Einstieg in die Thematik wird ein umfangreiches Glossar geboten, was gerade für weniger mit Social Media vertraute Personen sehr hilfreich ist. Hier werden Begriffe wie „Cookies“, „Hashtag“, „Influencer“ uvm erklärt.

In der Folge gliedert sich das Buch in elf Kapitel, wobei sich jedes einem anderen Aspekt von Social Media widmet und mit einer Literaturübersicht eingeleitet wird. Die AutorInnen teilen sich dabei die Kapitel inhaltlich auf. Im ersten Kapitel geht es um die Definition von Social Media und erste Schritte auf Social Media, vorrangig das Anmelden eines Social Media Accounts. Das 2. Kapitel hat den Social Media Vertrag zum Gegenstand und befasst sich hierbei etwa mit den Nutzungsbedingungen und dem digitalen Nachlass. Sehr praxisrelevant ist auch das 3. Kapitel, das Veröffentlichungen auf Social Media zum Thema hat. Das Urheberrecht bietet hier zahlreiche Fallstricke, die in diesem Kapitel auf anschauliche Weise sichtbar gemacht werden. Auch das Recht am eigenen Bild ist etwa bei Postings auf Social Media dringend zu beachten. Im ausführlichen und hochinteressanten 4. Kapitel geht es um Social Media Marketing. Es wird hier auf die Frage eingegangen, was im Bereich Social Media Werbung erlaubt ist und wo die Gefahren liegen. Hierbei ist insb das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten, welches gewissen Werbemaßnahmen, etwa irreführenden oder aggressiven, entgegensteht. Nach einem kurzen – aber nicht weniger praxisrelevanten – Kapitel zu Social Media und Markenrecht widmet sich das 6. Kapitel Social Media und Datenschutz. Im Mittelpunkt steht dabei naturgemäß die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Insb der Begriff der „gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen“ wirft Fragen auf. Einen Kern dieses Kapitels bilden die für NutzerInnen von Social Media wesentlichen Erlaubnistatbestände der DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Auch auf arbeitsrechtliche Aspekte wird in diesem Kapitel kurz eingegangen. Das 7. Kapitel hat Bewertungen auf Social Media zum Gegenstand. Dem Recht auf freie Meinungsäußerung sind hier Grenzen gesetzt. Besonders relevant sind in diesem Kapitel die Ausführungen dazu, in welchen Fällen und wie gegen negative Bewertungen auf Social Media, etwa bei Google, vorgegangen werden kann. Das 8. Kapitel widmet sich Formvorschriften bei Social Media Auftritten (Stichwort: „Impressum“). Es soll hier ein Überblick über den „Paragraphendschungel“ gegeben werden, was sehr gut gelingt. Dieses Kapitel enthält auch Tipps zur konkreten Umsetzung der Informationspflichten bei einzelnen Social Media Plattformen. Zum Schmunzeln gibt ein „freudscher Verschreiber“ in Rz 8.2 Anlass, wenn dort vom „Betreiber einer Soviel Media Präsenz“ die Rede ist. Von besonderem Interesse ist für die Rezensentin naturgemäß das 9. Kapitel zu Social Media und Arbeitsrecht. Zu Beginn wird hier auf Recruiting durch den AG über Social Media eingegangen und darauf hingewiesen, dass dabei – wie bei Stellenausschreibungen in anderer Form – das Gleichbehandlungsgesetz einzuhalten ist. Auch die sogenannten „Background Checks“ und die Rolle der Fürsorgepflicht des AG in diesem Zusammenhang werden thematisiert. Breiten Raum nehmen Fragen der Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit ein. In einem ausführlichen Praxistipp wird aufgezeigt, 280was bei grundsätzlich erlaubter Nutzung von Social Media ausdrücklich festgelegt werden sollte. Nach einem Überblick über die stets heikle Frage der Kontrolle des AN durch den AG wird auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei problematischer Nutzung von Social Media durch den AN eingegangen. Hier kann in manchen Fällen auch die Entlassung drohen. Die in Betracht kommenden Entlassungsgründe werden anhand der Judikatur und ausgewählter Literatur dargestellt sowie einschlägige Gerichtsentscheidungen angeführt. Im 10. Kapitel geht es um ein leider häufiges Phänomen, nämlich Hass im Netz. Umso wichtiger ist die Darlegung, welche Konsequenzen VerfasserInnen von Hasspostings drohen können. Wie anschaulich aufgezeigt wird, gibt es doch immerhin einige rechtliche Instrumente, um gegen solche Postings vorgehen zu können. Das Gesetzespaket gegen Hass im Netz findet hier naturgemäß besondere Beachtung. Das 11. Kapitel, welches sich weiteren Rechtsfragen rund um Social Media widmet (Accountsperren sowie dem Phänomen des „Shitstorms“), rundet das Werk ab.

Für den/die NutzerIn äußerst hilfreich sind die im gesamten Buch enthaltenen zahlreichen Beispiele und Praxistipps, etwa wie gegen „Account-Grabbing“ vorgegangen werden kann, oder die Verhaltensregeln iZm dem Urheberrecht. Besonders hervorzuheben sind die übersichtlichen Checklisten (zB zur Abklärung einer möglichen urheberrechtlichen Haftung oder zur Beurteilung der Zulässigkeit einer Bewertung), an denen sich der/die LeserIn orientieren kann. Über weite Strecken sind die Ausführungen auch unabhängig von ihrem Konnex mit der Thematik des Social Media von allgemeinem Interesse, wie etwa jene zum Urheberrecht oder zum Wettbewerbsrecht. Insgesamt handelt es sich um ein sehr aufschlussreiches und praxisrelevantes Werk, zu dem den VerfasserInnen zu gratulieren ist.