Henssler/GrauArbeitnehmerüberlassung, Solo-Selbstständige und Werkverträge – Aktuelle Gesetzeslage und Auswirkungen für die Praxis

3. Auflage, Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2022, 472 Seiten, broschiert, € 64,-

SEBASTIANZANKEL

In diesem Werk beschäftigen sich die Autoren ganzheitlich mit den arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekten der AN-Überlassung sowie der Abgrenzung zwischen AN-Überlassungsverträgen, Arbeitsverrichtungen im Rahmen von Einpersonenunternehmen und Dienstleistungen im Rahmen von echten Werkverträgen. Ergänzt werden die umfangreichen Ausführungen um praxisrelevante Ausführungen zu den Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durch die AÜG-Reform 2017 und den sich durch die Anwendung dieses Gesetzes ergebenden Rechtsfragen.

Die gegenständliche Darstellung ist übersichtlich gestaltet und versteht es, rechtliche Fragestellungen so exakt darzustellen, dass es dem/der RechtspraktikerIn möglich ist, Rechtsprobleme rasch und rechtlich korrekt zu lösen.

Die Hauptbedeutung für den/die RechtsanwenderIn liegt darin, dass in diesem Werk insb auch eine saubere sozialversicherungs- und steuerrechtliche Abgrenzung zwischen den einzelnen Vertragstypen gezogen wird. Dadurch erhält der/die RechtsanwenderIn die erforderlichen Informationen, um die richtige Vertragswahl zu treffen und die mit einer Vertragskonversion verbundenen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Konsequenzen zu vermeiden.

Besonders gelungen und für den/die PraxisanwenderIn besonders maßgeblich ist die Einarbeitung ausgewählter Judikatur zu neueren Formen der Arbeitsverrichtung wie beispielsweise dem „Crowdworking“. Dabei setzen sich die Autoren detailliert mit der diesbezüglichen Judikatur des Bundesarbeitsgerichtes auseinander und zeigen dadurch dem/der RechtsanwenderIn in sehr gelungener Weise praktikable Lösungsmöglichkeiten für komplexe Rechtsprobleme auf.

Gesamt gesehen stellt das gegenständliche Werk eine wertvolle Ergänzung jeder arbeitsrechtlichen Bibliothek dar und sollte selbiges jedenfalls zur Standardausstattung sämtlicher mit Personalfragen beschäftigter Stellen gehören.