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Kein Anspruch auf österreichisches Pflegegeld bei Bezug von Pensionen aus Österreich und der Schweiz und Schweizer Wohnsitz

MONIKAWEISSENSTEINER
Art 7, 29 VO (EG) 883/2004

Die Kl lebt in der Schweiz; sie bezieht eine Pension aus Österreich und eine Schweizer Rente. Sie beantragte Pflegegeld nach dem BPGG mit der Begründung, dass es ihr als österreichischer Staatsbürgerin nicht zum Nachteil gereichen dürfe, dass sie in der Schweiz lebe.

Der OGH stellt dazu allerdings fest: Das Pflegegeld nach dem BPGG ist im Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 im europarechtlichen Sinn eine (Geld-)Leistung bei Krankheit. Die VO bestimmt bei Doppel- oder Mehrfachrentnern das Wohnsitzland als leistungszuständig, weshalb eine österreichische Zuständigkeit ausscheidet. Auch ein Anspruch nach rein nationalem Recht gem § 3a BPGG ohne Bezug einer Grundleistung kommt nicht in Frage, weil der gewöhnliche Aufenthalt eben nicht im Inland liegt.

Der Anspruch kann auch nicht auf die Unionsbürger- RL gestützt werden, weil diese nicht Teil des (bilateralen) Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz ist.98