LangAbfertigung neu – Persönlicher, örtlicher und zeitlicher Anwendungsbereich
Verlag des ÖGB, Wien 2015 196 Seiten, broschiert, € 29,90
LangAbfertigung neu – Persönlicher, örtlicher und zeitlicher Anwendungsbereich
Das vorliegende Buch, das 2014 als Dissertation an der Wirtschaftsuniversität Wien approbiert wurde, widmet sich den Rechtsfragen rund um den persönlichen, örtlichen und zeitlichen Anwendungsbereich der Abfertigung neu, also dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz. Die Abfertigung neu ist bekanntermaßen auf alle Arbeitsverhältnisse, die seit 1.1.2003 neu abgeschlossen werden, anzuwenden. Es verwundert daher auf den ersten Blick, dass es mehr als zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes immer noch offene Fragen über den Anwendungsbereich des Gesetzes gibt. Dazu tragen vor allem die Besonderheiten des Systems der Abfertigung neu, nämlich die Vermengung von Arbeits- und Sozialrecht, bei. Die Beitragsabfuhr erfolgt durch den AG an den Krankenversicherungsträger unter Anwendung zahlreicher Bestimmungen des ASVG und von dort zur Betrieblichen Vorsorgekasse, welche eine Bank nach dem BWG ist. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich beitragsfrei, bei wiederholten Beschäftigungen zum selben AG gibt es jedoch Ausnahmen. Wie schon bei der Abfertigung alt bleibt die Frage der Anwendbarkeit der Abfertigung neu bei einem Arbeitsplatzwechsel (Entsendung) ins Ausland oder bei einer Entsendung nach Österreich weiterhin spannend. Das ist nur eine kleine Auflistung der Problemstellungen, mit denen sich Tanja Lang in diesem Buch beschäftigt. Sie gliedert das Buch in folgende acht Abschnitte:
Vorbemerkungen,
Allgemeines,
Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht,
Anwendungsbereich in örtlicher Hinsicht,
Anwendungsbereich in zeitlicher Hinsicht,
Zusammenfassung,
Literaturverzeichnis,
Judikaturverzeichnis.
Ich möchte hier zwei Problemstellungen herausheben, die mE hervorragend gelöst wurden. Die erste betrifft die Frage, ob bei tageweise beschäftigten Personen eine Beitragspflicht besteht, da ja der erste Monat beitragsfrei ist. Der Hauptverband vertritt dazu die sehr bedenkliche Rechtsansicht, dass eine Beitragspflicht erst entstehen würde, wenn das Arbeitsverhältnis durchgehend mindestens einen Monat gedauert hat. Die Folge davon ist, dass diese AN-Gruppe nie eine Abfertigungsanwartschaft bekommt, obwohl sie nicht vom Anwendungsbereich des BMSVG ausgenommen374 ist. § 6 Abs 1 BMSVG ordnet aber nur an, dass bei einem zweiten Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Monaten die Beitragspflicht sofort beginnt. Frau Dr Lang löst dieses Problem völlig zutreffend dahingehend, dass bei tageweise Beschäftigten die Beitragspflicht nach einer Beschäftigung von 30 Tagen entsteht. Damit wird auch der beitragsfreie Monat erfüllt. Eine andere Auslegung würde zumindest eine mittelbare Diskriminierung nach der RL 1999/70/EG darstellen.
Auch der problematische Bereich des Vollübertritts in die Abfertigung neu iVm der Vereinbarung eines Übertragungsbetrages wird wohl durchdacht einer Lösung zugeführt. Es wird neben den gesetzlichen Schranken, insb § 879 ABGB, auf die Umstände des Einzelfalles, Alter des AN, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungswahrscheinlichkeit etc hingewiesen und als Grundannahme ein Wert von mindestens 50 % des fiktiven Abfertigungsanspruchs als Übertragungsbetrag befürwortet.
Dieses Buch ist daher allen, die sich mit den besonderen Fragestellungen rund um den Anwendungsbereich der Abfertigung neu beschäftigen müssen, sehr zu empfehlen, da nicht nur die bisherigen Lehrmeinungen wiedergegeben, sondern diese auch exzellent analysiert und fundierte Lösungsvorschläge erarbeitet wurden.