195Stillschweigen des dienstfreigestellten Arbeitnehmers auf Anweisung zum Urlaubsverbrauch: Keine Urlaubsvereinbarung
Stillschweigen des dienstfreigestellten Arbeitnehmers auf Anweisung zum Urlaubsverbrauch: Keine Urlaubsvereinbarung
Einem gekündigten AN wurde beim Ausspruch der Kündigung erklärt, dass er den noch offenen Urlaub verbrauchen müsse. Ebenso wurde der AN dienstfrei gestellt. Der AN schwieg dazu und gab die Schlüssel zurück. In der Folge klagte er aufgrund der Ansicht, dass während der Dienstfreistellung eben kein Urlaubsverbrauch erfolgt sei, auf finanzielle Abgeltung des Urlaubs.
Das Berufungsgericht gab ihm Recht, und der OGH wies die außerordentliche Revision des AG zurück, weil die Frage, ob eine gültige Urlaubsvereinbarung zustande gekommen sei, von den Umständen des Einzelfalls abhänge und keine erhebliche Rechtsfrage darstelle. Auch eine grobe Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts konnte der OGH nicht erkennen: Zwar kann eine Dienstfreistellung das schlüssige Anbot des AG auf Urlaubsverbrauch enthalten, eine Urlaubsvereinbarung kommt jedoch nur durch eine – zumindest schlüssige – Annahme durch den AN zustande. Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass im Schweigen des Kl in einer Situation, in der ihm gar keine Wahl gelassen wird und in der er aufgrund der gleichzeitig erklärten Dienstfreistellung davon ausgehen kann, dass seine Arbeitsleistung jedenfalls nicht mehr erwünscht ist, keine Zustimmung zu einer Urlaubsvereinbarung zu sehen ist, liegt jeden- falls innerhalb des Beurteilungsspielraums der zweiten Instanz.