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Prüfung der Verweisbarkeit eines Installateurs

MONIKAWEISSENSTEINER

Der Kl ist ein gelernter Wasserleitungsinstallateur und hat auch in diesem Beruf gearbeitet. Er kann aus gesundheitlichen Gründen weder diese Tätigkeit noch eine Verweisungstätigkeit als Verkäufer oder Baustoffberater ausüben. Strittig war, ob die Verweisung auf die Tätigkeit eines Qualitätsprüfers in Leichtgewichtbereichen den Berufsschutz erhält und daher zulässig ist.

In Zurückweisung der außerordentlichen Revision des Kl wird vom OGH die Ansicht der Vorinstanzen als durchaus vertretbar bezeichnet: Der Kl besitzt mit seinem Lehrabschluss als Installateur, somit in einem Metallberuf, die Mindestanforderung für die Tätigkeit als Qualitätsprüfer. Er kann nicht nur die Fähigkeit zum Lesen von Plänen verwerten, sondern auch weitere zentrale Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Lehrberuf, wie Metallbearbeitung und -verarbeitung, Montage und das Verständnis für technische Zusammenhänge. Eine Verweisung ist daher zulässig.267