174

Fälschung von Kundenunterschriften durch Bankangestellten – Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit berechtigt

MARTINACHLESTIL

Ein Bankangestellter fälschte die Unterschriften von zwei Kunden auf einem Konto-Eröffnungsantrag, nachdem er von der AG aufgefordert worden war, die fehlenden Unterschriften nachträglich einzuholen. Die AG sprach daraufhin die Entlassung aus, die der AN mit Klage anfocht.

Das OLG Wien sah durch das Verhalten des AN den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt. Der OGH wies die außerordentliche Revision des kl AN mangels erheblicher Rechtsfrage zurück; er erachtete die vom kl AN begehrten Feststellungen zu den mit dieser Vorgangsweise allenfalls verfolgen Zielen als entbehrlich: Das Verhalten des AN ist schon nach objektiven Grundsätzen als so schwerwiegend anzusehen, dass der Bank eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar war.

Für den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit genügt Fahrlässigkeit; Schädigungsabsicht oder Schadenseintritt sind nicht erforderlich (RIS-Justiz RS0029531). Auch eine Ermahnung ist nicht erforderlich, wenn der Pflichtenverstoß für den AN offensichtlich und leicht erkennbar war (RIS-Justiz RS0060612).