Eypeltauer/NemecDiensterfindungsrecht – 100 Fragen und Antworten

2. Auflage, Manz Verlag, Wien 2015 XVI, 122 Seiten, broschiert, € 38,-

WOLFGANGKOZAK

Vorliegendes Werk soll nach Vorhaben der Autoren ein praktischer Wegweiser für AG und AN sein, wenn diese vom Diensterfindungsrecht betroffen sind. Bei der spärlichen Literatur, die es für dieses Spezialgebiet des Arbeitsrechts gibt, ist jede Veröffentlichung grundsätzlich zu begrüßen. Bereits der Untertitel weist auf eine eingeschränkte Bearbeitung der Rechtsmaterie hin: 100 Fragen und Antworten. Die gewählte Form, so unterstellt es der Rezensent, soll dazu dienen, Berührungsängste zu vermeiden und den PraktikerInnen einen schnellen Informationszugang zu den gesuchten Lösungswegen zu weisen. Dass ein solcher Zugang Außenstehende immer unfairerweise dazu ermutigt, nicht behandelte Themen als fehlend zu reklamieren, ist offensichtlich. Zwei Anmerkungen seien aber trotzdem gestattet: Im Rahmen der Abhandlung, welche Erfindung als patentfähig und somit als Diensterfindung iSd Patentgesetzes anzusehen ist, führen die Autoren die gebrauchsmusterfähige Erfindung an. So gut die patentfähige Erfindung erklärt ist, so wenig Information findet man jedoch über die Definition des Gebrauchsmusters.

Auch im Anhang des Buches, der für das Thema beachtenswerte Gesetze und Kollektivverträge enthält, fehlt entsprechend das Gebrauchsmustergesetz. Hier wäre, um eine Abgrenzung für den nicht so informierten Leser besser vermitteln zu können, die Anführung der Definitionen von Gebrauchsmustern sicher hilfreich. Der zweite Ergänzungswunsch betrifft die Behandlung des Abfertigungsrechts. Die Autoren behandeln die Einrechnung der Diensterfindungsvergütung in die Abfertigung alt als quasi Nebenbemerkung bei der Behandlung der steuerlichen Behandlung dieser Vergütung. Ein Kommentar der Autoren zur Abfertigung neu fehlt jedoch. Da die Verfasser jedoch eine Judikaturdivergenz des OGH zur Abfertigung alt anführen, wäre eine Klarstellung, ob die (insb monatlich ausgezahlte) Vergütung für den Beitrag der Abfertigung neu zu berücksichtigen ist, eine willkommene Abrundung dieses Themenkomplexes.

Insgesamt pendelt das Buch zwischen dem Anspruch, Grundwissen zu vermitteln und auch komplexere Themen zu behandeln. So wird der Frage, wie eine Diensterfindungsvergütung zu berechnen ist, breiter Raum eingeräumt, arbeitsverfassungsrechtliche Problemstellungen und die Auswirkungen einer Unternehmensinsolvenz hingegen nur marginal angesprochen.

Die Form beeinflusst auch hier die systematische Aufbereitung des Inhalts. Oft finden sich mE zusammengehörende Antworten an verschiedenen Stellen des Buches. Dem Leser ist daher zu raten, entgegen der Suggestion der gewählten Form, nicht nur einzelne Fragen und Antworten zu beachten, sondern das ganze Buch in die Lösungssuche miteinzubeziehen.

Etwas irritierend findet der Rezensent, dass aus dem Text oftmals nicht hervorgeht, ob sich die Autoren auf Rechtsmeinungen anderer oder die Rsp stützen bzw ob das Ergebnis auf der eigenen Analyse allein beruht. Der Vorteil einer solchen Transparenz liegt mE auch für den Praktiker darin, Durchsetzungschancen bzw die Validität einer Rechtsauslegung besser abschätzen zu können.

Trotzdem – oder auch gerade deshalb – ist vorliegender Band eine Bereicherung und sollte in keiner arbeitsrechtlichen Bibliothek fehlen, da er einen sehr guten Überblick über die Sachfragen im Zusammenhang mit Diensterfindungen bietet, oftmals weiterführende Fragen aufwirft, die hoffentlich in weiteren Publikationen behandelt, dargestellt und gelöst werden. Die Publikation stellt jedenfalls für den Rechtsanwender einen nicht zu übersehenden Wegweiser im Dschungel des Diensterfindungsrechtes dar.