SlezakKoppelungsklauseln in Vorstandsverträgen – Fragen zur Beendigung des freien Dienstvertrags sowie des Anstellungsvertrags

Verlag Österreich, Wien 2014 XIX, 450 Seiten, broschiert, € 89,–

CHRISTOPHKIETAIBL (KLAGENFURT)

Die vorliegende Dissertation widmet sich umfassend dem praktisch wichtigen Thema der Beendigung von Vorstandsverträgen im Fall der Abberufung des Vorstandes aus seiner Organfunktion. Den Kern der Arbeit bilden Möglichkeiten und Grenzen von Koppelungsklauseln, nach denen der Vorstandsvertrag im Fall der Abberufung automatisch erlöschen soll. Daneben arbeitet der Verfasser aber auch andere Beendigungsfragen breit auf, und zwar unter Einbeziehung auch deutscher Judikatur und Lehre.

Nach einer Einführung in die Thematik erörtert der Verfasser zunächst umfassend die deutsche Rechtslage zu Vorstandsvertrag, Organstellung sowie Beendigungsfragen und insb Koppelungsklauseln (S 9-78). Danach arbeitet er die gleichen Themen aus Sicht des österreichischen Rechts umfassend ab (S 81-152). Der Verfasser holt hier sehr weit aus und beginnt seine Ausführungen mit der Geschichte des österreichischen Aktienrechts. Danach beleuchtet er umfassend die Rechtsstellung des Vorstandsmitgliedes aus gesellschafts- und vertragsrechtlicher Sicht (einschließlich der Frage der AN-Ähnlichkeit, die treffend verneint wird) sowie die Begründung und Beendigung der Organfunktion und des Vorstandsvertrages.

Danach wendet sich der Autor dem Kernthema der Arbeit zu, also den Koppelungsklauseln (S 159-386). Er zeichnet hier im Detail sämtliche Lehrmeinungen sowie die Entwicklung des Meinungsstandes im Schrifttum nach und legt auch die (wenigen) Entscheidungen zu solchen Klauseln weitläufig dar (S 159-205). Im Anschluss daran erörtert der Verfasser breit den Meinungsstand in Schrifttum und Rsp zu Koppelungsklauseln in Anstellungsverträgen von GmbH-Geschäftsführern (S 207-241). Er weist aber zu Recht darauf hin, dass die Lage bei GmbH-Geschäftsführern nur eingeschränkt auf Vorstände übertragbar ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Abberufung eines Vorstandes nur aus wichtigem Grund möglich ist, wohingegen der Geschäftsführer auch grundlos abberufen werden kann.

Schließlich folgt ein Abschnitt, der seiner Überschrift nach eine „eigene Beurteilung“ der Zulässigkeit von Koppelungsklauseln durch den Verfasser ankündigt (S 243-386). In diesem Abschnitt legt der Autor nochmals Judikatur und rechtliche Rahmenbedingungen zu Koppelungsklauseln breit dar und begründet dann umfassend die grundsätzliche Zulässigkeit von Koppelungsklauseln nach österreichischem Recht. Dabei geht der Verfasser auch eingehend auf die Inhaltskontrolle solcher Klauseln ein. Er erörtert dabei auch die Frage der Verbrauchereigenschaft von Vorständen und damit zusammenhängend jene der Anwendung des Transparenzgebotes auf Koppelungsklauseln sowie die Möglichkeit zur geltungserhaltenden Reduktion. Schließlich bietet der Verfasser noch einen weiteren Argumentationsansatz für die Zulässigkeit von Koppelungsklauseln. Er zeigt hier zunächst beispielhaft, dass die Qualifizierung einer Koppelungsklausel als Bedingung oder Befristung des Vertrages allein von der Formulierung abhängt. Dass der Autor die Zulässigkeit einer solchen Befristungsabrede bejaht, ist jedenfalls dann überzeugend, wenn man auch die als auflösende Bedingung formulierte Koppelungsklausel zulässt. Wie auch sonst wäre es wenig überzeugend, für die Zulässigkeit einer Gestaltung allein auf die Formulierung abzustellen.

Insgesamt behandelt das Werk die Thematik der Koppelungsklauseln umfassend. Einschlägige Judikatur und Schrifttum werden detailliert aufgearbeitet, ausgewertet und um eigene Ansätze vom Verfasser erweitert. Das Werk ist ein verlässlicher und kompetenter Behelf für jeden, der mit der Gestaltung oder Beurteilung von Vorstandsverträgen zu tun hat.